Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-09-13
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-13
Wortprotokoll
Ich möchte doch noch ein paar kurze Bemerkungen anfügen. Zunächst vielleicht noch eine sachliche Korrektur zum Votum des Kommissionspräsidenten - zum Politischen möchte ich nichts mehr sagen -: Der Lösungsansatz des Nationalrates, der doch gut durchgedacht worden ist, führt nicht dazu, dass der Bund nachher eine Kontoführungspflicht hätte. Es ist ein zweistufiger Lösungsansatz, bei dem zunächst die Bank, bei der die Vermögen deponiert wurden, in den ersten 50 Jahren ihre üblichen, normalen Pflichten der Kontoführung wahrnimmt. Hier bleibt es beim geltenden Recht. Der Rechtsverlust zum Zeitpunkt, wo der Liquidationserlös an den Bund geht - nur der Liquidationserlös geht an den Bund -, ist eine andere Frage. Wer nach dieser Zeit noch nachweisen kann, dass eine oder zwei Generationen vorher einmal beispielsweise Vermögen deponiert worden sind, für die ein Rechtsanspruch besteht - diese Schwelle ist ja relativ hoch -, soll gegenüber dem Bund den Anspruch geltend machen können. Es geht doch um erhebliche Summen, auch die Bankiervereinigung hat sich gründlich damit beschäftigt. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Wir haben im Rahmen der Hearings festgestellt, dass hier nun 650 Millionen Franken an den Bund gehen werden. Sollte dieser Ausnahmefall einmal eintreten, soll der Anspruch gegenüber dem Bund geltend gemacht werden können. Aber irgendeine Kontoführungspflicht für den Bund ist damit nicht verbunden.
Noch kurz zur Frage der Praktikabilität und zur Bemerkung von Kollege Bischof, dass die meisten nachrichtenlosen Vermögen in der ersten Phase, also in den ersten zehn Jahren, identifiziert werden können: Das ist alles zutreffend. Es trifft auch zu, dass es nach 50 Jahren nur noch wenige Fälle geben wird, bei denen eine solche Identifikation und ein Nachweis der Berechtigung möglich sind. Aber ist das jetzt ein Argument gegen die Lösung des Nationalrates? Ich meine, es ist ein Argument für die Lösung des Nationalrates. Gerade der Umstand, dass es besondere Fälle, Ausnahmefälle sind, sollte hier doch dazu führen, dass man den Rechtsverlust nicht eintreten lässt. Wenn man es noch einmal praktisch anschaut und von heute oder von zwei Jahren später aus denkt, sieht man, dass das dann Vermögen wären, die vielleicht in der vorherigen Generation, Ende der Vierziger- oder Anfang der Fünfzigerjahre, deponiert wurden und bei denen sich durch Zufall herausstellt, dass sie vorhanden sind. Ein solcher Anspruch ist nach der Lösung des Bundesrates und der Ständeratskommission erloschen, während er nach der Lösung des Nationalrates noch geltend gemacht werden kann, sofern er nachgewiesen werden kann. In diesem Sinne meine ich, dass es am Schluss eine tragfähige Lösung ist, diesen Rechtsverlust nicht eintreten zu lassen, wenn wir an die Zukunft denken. Wir wissen ja nicht, womit unsere Nachfolger noch einmal konfrontiert sein werden. Gerade weil der Finanzplatz Schweiz ein wichtiger Finanzplatz ist und wohl auch bleiben wird, sollte man hier eine Lösung finden, der man nicht vorwerfen kann, dass sie zur Enteignung führe.