Graber Konrad · Ständerat · 2012-09-13
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-13
Wortprotokoll
Im Rahmen des Projekts "Too big to fail" hat das Parlament entschieden, dass die Verordnungen bezüglich der Eigenmittel, der Risikoverteilung und der organisatorischen Massnahmen dem Parlament zu unterbreiten sind. Das steht in Artikel 10 Absatz 4 des Bankengesetzes. Während des letzten Quartals wurde Ihre WAK zu den Verordnungsentwürfen konsultiert; dies gilt auch für die Kommission des Nationalrates. Nach diesen Konsultationen hat der Bundesrat am 1. Juni 2012 die Änderungen der Bankenverordnung und die Totalrevision der Eigenmittelverordnung definitiv genehmigt. Formell geschieht dies im Parlament durch einen einfachen Bundesbeschluss. Die Verordnungsentwürfe können also nur in globo angenommen oder abgelehnt, jedoch nicht geändert werden. Was die Eigenmittelverordnung betrifft, muss das Parlament nur den 5. Titel genehmigen, ohne die Artikel 126 und 127, und nicht die ganze Verordnung. Das Geschäft wird gemäss dem beschleunigten Verfahren behandelt, das heisst gleichzeitige Behandlung in den beiden Räten; unser Rat ist Erstrat.
In der Kommission wurde insbesondere nochmals auf die Anliegen der Kantonalbanken eingegangen. Ihre Kommission liess sich dabei davon überzeugen, dass diese Anliegen in den definitiven Verordnungen berücksichtigt sind. Die Bundespräsidentin hat ausgeführt, dass dazu Gespräche mit den Kantonalbankenspitzen erfolgten, und diese Gespräche waren offensichtlich erfolgreich.
Ein weiterer Diskussionspunkt betraf kleinere Banken. Der Kommission war es wichtig, dass die Eigenmittelverordnung nicht dazu führt, dass kleinere Banken als Folge der Finanzkrise praktisch aus dem Markt hinauskatapultiert werden. Dazu hat die Bundespräsidentin in Ihrer Kommission ausgeführt, dass dieses Risiko im Zusammenhang mit den vorliegenden Verordnungen nicht erhöht wurde, dass es aber tatsächlich ein Problem sei, dass kleinere Institute praktisch die gleichen Regulierungen umzusetzen hätten wie grosse Institute. Dies sei zum Teil für kleine Institute sehr aufwendig und auch sehr schwierig. Kleine Institute seien deshalb oft auch mit der Frage konfrontiert, ob es sich überhaupt lohne, gewisse Segmente wie Zusatzprodukte anzubieten. Dies hänge aber ausdrücklich nicht mit der Gestaltung dieser Eigenmittelunterlegungen und dieser Verordnung zusammen.
Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung erfolgte die Zustimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich ersuche Sie, den Anträgen der Kommission zu folgen.