Jenny This · Ständerat · 2012-09-13
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13
Wortprotokoll
Ich teile die Auffassung von Kollege Engler, dem ehemaligen Baudirektor des Kantons Graubünden: Hier sind keine zusätzlichen Gesetze notwendig. Hingegen muss doch klar stipuliert werden, dass durch unsere Submissionsverordnung keine Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen entstehen dürfen. KMU haben die Möglichkeit, sich zu Arbeitsgemeinschaften zusammenzuschliessen. Sie müssen die federführende Firma bestimmen, das ist an und für sich gelebtes Recht. Frau Kollegin Sylvia Flückiger hat offensichtlich anderes erlebt, aber in der Regel sind diejenigen verantwortlich, die die Eingabe machen, nicht diejenigen, die den Auftrag ausschreiben.
Nicht einverstanden bin ich mit der Stellungnahme des Bundesrates, in der er schreibt, die Auftraggeberin hätte bei einer Arbeitsgemeinschaft in Form einer einfachen Gesellschaft einen Mehraufwand bezüglich Garantien usw. Das stimmt nachweislich nicht. Die Bank- und Versicherungsgarantien müssen von einer Bank oder eben von einer Versicherung geleistet werden, nicht von einer Firma. Wenn die Firmen von der Bank eine solche Garantie bekommen, sind sie in der Regel auch solvent. Es ist auch nicht so, dass sich eine Auftraggeberin mit jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft herumschlagen muss. Sie hat es in diesem Sinn einfacher, sie kann sich an den Gesündesten halten, an denjenigen, der wahrscheinlich am meisten Geld hat. Also ist im Falle eines Konkurses eine Gemeinschaft gegenüber einem Einzelanbieter sogar ein grosser Vorteil. Ansonsten kann ich sehr gut damit leben.
Herr Engler hat die Teilangebote angeführt; da wäre ich dagegen. Hingegen ist eine Aufteilung in kleinere Lose gelebte Praxis. Vor allem beim Nationalstrassenbau habe ich auch schon moniert, Lose von 100 Millionen Franken und mehr würden dazu führen, dass der Wettbewerb nicht mehr spielte und nur noch zwei, drei Grossfirmen überhaupt eine Offerte machen könnten. Ansonsten ist die Submissionsverordnung in der Form, in der sie gelebt wird, bezüglich Ausschreibung und Bildung von Arbeitsgemeinschaften gut.