Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-10-04
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Sie haben es gestern deutlich abgelehnt, sofort und direkt zum monistischen System überzugehen. Ich habe in dieser Debatte aber festgestellt, dass sehr viel Sympathie dafür vorhanden ist; es wurde höchstens darauf hingewiesen, dass die Zeit dafür noch nicht reif sei, wie gesagt wurde - es brauche mehr Zeit, es brauche noch einige Abklärungen und eine Aufarbeitung der Daten. Der Vollzug müsse in jedem Fall gewährleistet sein.
Wir sind uns einig - die Kommissionspräsidentin hat Ihnen Absatz 4 erläutert -, dass wir früher oder später zu einem monistischen System übergehen werden und müssen. Ich bin dafür, dass wir vorwärts machen und etwas Dampf aufsetzen: lieber früher als später.
Deshalb stelle ich den Antrag, die Frist für den Bundesrat von fünf auf drei Jahre zu reduzieren. Absatz 4 sieht nämlich vor, dass der Bundesrat fünf Jahre Zeit hat, um einen Antrag zu stellen. Dann wird es noch Vernehmlassungen geben, und es wird noch einige Zeit ins Land gehen, bevor etwas umgesetzt werden kann. Deshalb ist es richtig, hier die Frist zu verkürzen, vorwärts zu machen und das monistische System so früh als möglich einzuführen.
Gestern haben mir auch einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Rat anheimgestellt, diesen Antrag zu stellen, damit hier nicht sofort umgestellt wird, sondern dass wir eine Zwischenlösung, eine Art Kompromiss, suchen und die ganze Sache auf drei Jahre befristen. Ich glaube, die Zeit reicht, damit der Bundesrat hier einen Antrag stellen kann. Das ganze Verfahren braucht dann noch einmal so viel Zeit. Deshalb ist es angesichts der Situation, in welcher sich unser Gesundheitswesen befindet, richtig, etwas Bewegung und Dynamik hineinzubringen und die Frist auf drei Jahre anzusetzen. Ich glaube, dass der Bundesrat bei etwas gutem Willen auch mit dieser Frist leben könnte, Frau Bundesrätin Dreifuss.