Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Zu den Absätzen 1 und 2 habe ich keine Bemerkungen. In Absatz 3 wird festgehalten, in welchem Rhythmus die Angleichung des Kostenteilers zwischen Versicherern und Kantonen bei der Spitalfinanzierung vorzunehmen ist.
Zu Absatz 4: Wie bereits erwähnt, verpflichtet Ihre Kommission den Bundesrat, innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten dieser Revision eine weitere Gesetzesrevision vorzulegen, die den Übergang zu einem monistischen Finanzierungssystem vorsieht. Die fünf Jahre sind dazu zu nutzen, die Voraussetzungen für die Einführung eines solchen Finanzierungssystems zu schaffen, das heisst, namentlich die Frage zu klären, wie die von den Kantonen einzuwerfenden Mittel am vernünftigsten und effizientesten zu verteilen sind und wie die Versorgungssicherheit im stationären Bereich garantiert werden kann.
Zudem können die Kantone bei Einführung eines monistischen Systems nicht mehr als Leistungserbringer im stationären Bereich auftreten. Die Vorbereitungsarbeiten haben in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erfolgen. Innerhalb derselben Frist von fünf Jahren hat der Bundesrat auch Vorschläge zur Verbesserung des Risikoausgleichs zu unterbreiten. Als Letztes wird noch festgehalten, dass Kantone und Versicherer bereits vor Ablauf der erwähnten Frist den Übergang zu einem monistischen System auf kantonaler Ebene vertraglich vereinbaren können. Hierzu gibt es einen Antrag Büttiker.