Stadler Markus · Ständerat · 2014-03-12
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Im Hintergrund der Geldwäscherei verbergen sich Menschenhandel, Drogenhandel, unerlaubter Waffenhandel und ähnliche, zum Teil sehr gravierende Delikte. Das darf man bei der Behandlung dieser Vorlage nicht vergessen. Die Vorlage schlägt verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vor, um die revidierten Gafi-Standards im schweizerischen Recht umzusetzen und damit zu verhindern, dass der Finanzplatz Schweiz für kriminelle Zwecke missbraucht werden kann.
Die Schweiz steht bei diesem Geschäft einmal mehr unter Zeitdruck, denn 2015 wird die nächste Berichterstattung der Gafi-Organisation erfolgen; die Schweiz sollte aus dieser Warte rechtzeitig alles Nötige unternehmen. Schon als demokratisch fundierter Rechtsstaat haben wir ein öffentliches Interesse an der Verhinderung namhafter Geldwäschereidelikte und an der Vermeidung von Reputationsschäden des schweizerischen Finanzplatzes. Eintreten auf die Vorlage ist somit richtig.
Mit der Vorlage sind administrative Aufwendungen verbunden, gerade im Bereich der Inhaberaktien. Ich habe deshalb in der Kommission beantragt, die Vorlage zu überarbeiten und das Institut der Inhaberaktie aufzuheben, was früher oder später - wie in anderen Staaten, beispielsweise in den USA - ohnehin geschehen dürfte. Doch die Kommission sah sich vorab dem Zeitdruck verpflichtet und wollte nicht auf das Vorhaben eintreten, worauf ich den Antrag zurückgezogen habe.
Auch in anderen Punkten, die im Gesetzentwurf verblieben sind, wird man nicht darum herumkommen, mit der Antigeldwäschereiabsicht gewisse Verpflichtungen und administrativen Aufwand zu verbinden. Das eine dürfte ohne das andere nicht zu haben sein. Dass sich die vom Gesetz betroffenen Finanzintermediäre für ihre Position wehren und ihre Verpflichtungen herunterschrauben wollen, ist verständlich. Aber es gilt, die von Kriminalität durchzogene Realität und das ganze Feld der öffentlichen und privaten Interessen zu sehen, und es geht darum, Prioritäten zu setzen. In meiner Wertung ist zwar verhältnismässig zu legiferieren, aber in diesem Feld im Konfliktfall zugunsten des öffentlichen Interesses zu entscheiden, gerade auch dort, wo die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden dies nahelegen. Denn eine weiche Haltung gegenüber der möglichen Geldwäscherei düngt deren Nährboden. So unterstütze ich beispielsweise bei den Artikeln 327 und 327a StGB den Antrag der Minderheit.
Die Gafi verlangt verhältnismässige, abschreckende und effektive Sanktionen für Personen, die die Transparenzvorschriften verletzen. Ich habe hier dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt, weil erfahrungsgemäss - und da habe ich mich auch mit Strafverfolgungsbehörden kurzgeschlossen - zivilrechtliche Sanktionen allein gegen Geldwäscherei nicht genügend wirksam sind.
Wie gesagt bin ich für Eintreten.