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Janiak Claude · Ständerat · 2014-03-12

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-12

Wortprotokoll

Vor ziemlich genau sechs Jahren, am 5. März 2008, haben wir in diesem Rat eine Botschaft zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux behandelt. Ich war damals Präsident der Kommission für Rechtsfragen und durfte die Vorlage vertreten. In meiner Erinnerung waren Sie, Frau Bundesrätin, als Vertreterin von Herrn Merz damals auch schon bei diesem Geschäft dabei. Ich habe meine Notizen nochmals hervorgeholt und stelle fest, dass sich an der Ausgangslage, d. h. an der Frage, worum es geht, eigentlich nichts geändert hat. Der Finanzplatz Schweiz lebt von seinem guten Ruf. Ist dieser ramponiert, leidet der Finanzplatz Schaden. Zum guten Ruf gehören Massnahmen gegen Geldwäscherei und gegen Terrorismusfinanzierung. Die Schweiz war von Anfang an bei der Gafi dabei und hat alle ihre Empfehlungen umgesetzt. Die Staaten haben dabei durchaus Freiheiten bezüglich der Umsetzung der Empfehlungen. Bundesrat Merz führte damals in der Kommission aus, es gehe um "soft law", welches gerade im Hinblick auf den guten Ruf unseres Finanzplatzes von hoher Verbindlichkeit sei.

Wir haben es gehört: Die Gafi führt Länderexamen durch und prüft, ob die Empfehlungen eingehalten werden. Das wird nächstes Jahr bei uns der Fall sein. Die vorgeschlagenen Änderungen sind geeignet, den in der Vergangenheit aus bekannten Gründen angeschlagenen Ruf unseres Finanzplatzes zu stärken. Wer einen sauberen Finanzplatz will, kommt nicht darum herum, dort einen Riegel vorzuschieben, wo der Finanzplatz Gefahr läuft, für Geldwäscherei missbraucht zu werden. Dabei geht es zunächst um die Übernahme von Mindeststandards. Man sollte aber weniger darauf fokussieren, was Mindeststandards sind, sondern sich fragen, welches heute eigentlich die Interessen und Prioritäten unseres Finanzplatzes sind und sein sollen. Es sollte also auch um Grundsätzliches gehen und nicht darum, mit Widerwillen das zu tun, was man ohnehin tun muss.

Ich stehe hinter dem Entwurf des Bundesrates. Ich bitte Sie deshalb auch, auf die Vorlage einzutreten.

Für mich stehen zwei Fragenkomplexe im Vordergrund: einerseits die ganzen Fragen um die wirtschaftlich berechtigten Personen - hier werden die Pflichten von Finanzintermediären bei der Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen konkretisiert -, andererseits die ganze Diskussion um die politisch exponierten Personen.

Der Begriff der politisch exponierten Personen wird auf inländische und solche in zwischenstaatlichen Organisationen [PAGE 158] erweitert. Wir haben das Spektrum in der Kommission auch noch auf die internationalen Sportverbände ausgedehnt. Sie kennen diese Debatten über wichtige korruptionsanfällige Organisationen, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Personen, die in diesen Organisationen eine Rolle spielen, sind auch immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Die Frage der politisch exponierten Personen beschäftigt den Finanzplatz ja nicht erst seit Kurzem, sondern sicher schon seit 1986, seit der Marcos-Affäre und dem Bundesratsentscheid, die Marcos-Gelder zu blockieren. Es gibt auch immer wieder andere Personen, bei denen sich bis heute die Frage stellt, was man jetzt mit ihren Geldern, die hier in der Schweiz liegen, machen soll. Der ehemalige - oder wie soll man das jetzt nennen? - Präsident der Ukraine ist ja ein höchst aktuelles Beispiel hierfür.

Noch eine letzte Bemerkung zur Frage der Qualifizierung von schweren Steuerdelikten als Vortaten zur Geldwäscherei: Herr Stadler hat sich dazu geäussert. Ich teile auch dort seine Meinung und unterstütze den Entwurf des Bundesrates. Ich möchte einfach daran erinnern, dass wir bei Aussprachen mit der Bundesanwaltschaft immer wieder hören, ihr seien die Hände gebunden, weil es eben bis heute nicht so ist, dass qualifizierte Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei betrachtet werden. Deshalb verlaufen diese Verfahren immer wieder im Sand. Man wirft dann der Bundesanwaltschaft in der Öffentlichkeit vor, sie würde nichts erreichen. Aber das Entscheidende ist, dass dieser Straftatbestand fehlt. Das müssen wir dringend ändern.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen, ausser bei meinen Minderheitsanträgen betreffend OR und StGB. Ich werde auch den Antrag Stadler Markus unterstützen.