Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-03-12
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12
Wortprotokoll
Die Schweiz ist einer der grossen Finanzplätze dieser Welt. Obwohl wir ein kleines Land sind, sind wir international sehr stark verknüpft. Die Schweiz hat deshalb jedes Interesse daran, einen sauberen und integren Finanzplatz zu haben. Die bundesrätliche Linie, dass wir entsprechende Massnahmen zur Geldwäschereibekämpfung auf international koordinierter Ebene treffen, ist richtig.
Das tut die Gafi eigentlich auch erfolgreich, und das seit Jahren. Ziel der Geldwäschereibekämpfung ist - oder war zumindest ursprünglich - die Bekämpfung der weltweit als schwer anerkannten Kriminalität. Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorismusfinanzierung waren die ursprünglichen Gründe, weshalb die Gafi überhaupt gegründet wurde. Man wollte bei solch unbestritten schweren Delikten, eben Drogenhandel und Terrorismus, sicherstellen, dass auch die Finanzierung, die dahintersteht und eben durch Finanzinstitute - gerade auch aus der Schweiz - vorgenommen werden kann, unterbunden wird. So sollten das organisierte Verbrechen und die internationale schwere Kriminalität entsprechend bekämpft werden.
Die Schweiz war in diesem Bereich von Anfang an nicht getrieben. Die Schweiz war von Anfang an Vorkämpferin bei der Bekämpfung der Finanzierung der schweren Kriminalität, ganz im Gegensatz zu anderen grossen Finanzplätzen. Ich erinnere daran, dass es bis heute in den Vereinigten Staaten problemlos möglich ist, Drogengelder, Terrorismusgelder und Gelder aus dem Frauenhandel anzulegen. Niemanden stört das dort. Die Vereinigten Staaten sind bis heute nicht bereit, auch bei diesen schwersten internationalen Delikten Transparenz zu schaffen. Sie sind nicht bereit. Die Schweiz war hier von Anfang an Vorkämpferin. Das muss auch festgehalten werden!
Nun ist in den letzten Jahren eine Entwicklung passiert, die im Zuge der Weltfinanzkrise zu grossem Geldbedarf bei den westlichen Volkswirtschaften geführt hat, und im Zuge dieser Entwicklung sind im Nachhinein Steuerdelikte auf die gleiche Stufe gehoben worden wie Menschenhandel, Drogenhandel und Terrorismusfinanzierung. Der internationale Druck, der heute besteht, ist im Wesentlichen auf diese Deliktkategorie zurückzuführen. Nun ist es auch im Interesse der Schweiz, dass die internationale Steuerhinterziehung und der Steuerbetrug bekämpft werden, und die Schweiz tut das bekanntlich auch auf verschiedenen Stufen. Es wurde vorhin der automatische Informationsaustausch erwähnt oder auch die schweizerische Politik der Doppelbesteuerungsabkommen zur Bekämpfung von schweren Steuerdelikten.
Wenn wir jetzt die Gafi-Empfehlungen umsetzen, sollten wir die Delikte im Auge behalten, die hinter den einzelnen Tatbeständen stecken. Der Unrechtsgehalt ist wahrscheinlich nicht bei jedem Delikt der gleiche. Deshalb ist es richtig, im Bereich der Steuerhinterziehungsbekämpfung wiederum internationale Standards umzusetzen. Wir sollten hier also, da bin ich gleicher Auffassung wie Kollege Schmid, auf einen Standard bauen, der international durchgesetzt ist, und nicht darüber hinausgehen. Es gibt für die Schweiz keinen Grund, hier andere Standards zu setzen - ganz im Gegensatz, um es nochmals zu sagen, zu den anerkanntermassen schweren Delikten.
Da wir von internationalen Standards sprechen - ich bin gespannt, was die Frau Bundesrätin hierzu sagen kann -: Es ist auch Aufgabe der Schweiz, dafür zu sorgen, soweit sie das kann, dass diese internationalen Standards dann eben auch durchgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass es bei einigen Finanzplätzen eine - so sage ich jetzt einmal - vorbildliche Bekämpfung finanzieller Verbrechen gibt, andere sich aber schlicht darum foutieren und dann in grossem Stil davon profitieren. Es wäre auch eine völkerrechtliche Aufgabe der Schweiz, in den entsprechenden Gremien zumindest darauf zu drängen, dass diese Empfehlungen umgesetzt werden. [PAGE 160]
Schliesslich hat die Gesetzgebung, die wir jetzt machen - Kollege Abate hat darauf hingewiesen -, eben nicht nur einen internationalen Bezug, sondern immer auch eine Innenwirkung. Wir werden das dann bei verschiedenen Minderheitsanträgen sehen. Wir müssen immer auch darauf achten, dass dort, wo nur der schweizerische Markt betroffen ist, entsprechende Massnahmen für die Gewerbebetriebe in diesem Land umsetzbar sind. Ich erinnere an die Gesetzgebung betreffend die Inhaberaktien, die ich als gut erachte, so, wie sie jetzt aus der Kommissionsberatung gekommen ist. Ich erinnere auch an die Bargeldgesetzgebung, auf die wir noch kommen werden.
Die Schweiz hat mit dem Franken eine starke und weltweit anerkannte Währung; wir sollten das Recht, diese Währung als Zahlungs- und Aufbewahrungsmittel zu verwenden, nur dort einschränken, wo wirklich ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Es ist in der Schweiz nicht verboten, mit Bargeld zu bezahlen, und zwar ohne Betragslimite. Es ist auch nicht verboten, das zu tun, was unsere Eltern- und Grosselterngeneration getan hat, nämlich Bargeld aufzubewahren, um sich damit eine gewisse Sicherheit zu erhalten. Das hat mit Steuerhinterziehung und deliktischem Verhalten nichts zu tun. Da geht es schlicht um das Recht, eine Währung als Zahlungs- und Aufbewahrungsmittel zu verwenden.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.