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Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-12

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12

Wortprotokoll

Die Absicht dieser Anpassung im ZGB ist es, bei den juristischen Personen mehr Transparenz zu schaffen. Die Eintragungspflicht von Stiftungen beim Handelsregister soll ausgeweitet werden. Somit sollen alle Stiftungen, einschliesslich der Familienstiftungen und kirchlichen Stiftungen, von dieser Eintragungspflicht erfasst werden. Diese erweiterte Eintragungspflicht will also die Transparenz verbessern. Zur Erfüllung dieser Eintragungspflicht sehen die Übergangsbestimmungen, die unmittelbar danach folgen, eine zweijährige Anpassungsfrist vor.

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