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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2014-11-26

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-11-26

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen mit zwei Minderheitsanträgen Erhöhungen im Bereich der Steuereinnahmen, bei der direkten Bundessteuer und bei der Mehrwertsteuer. Wir haben in den letzten anderthalb Tagen gemeinsam dafür gesorgt, dass diese Anpassungen möglicherweise automatisch nötig werden, weil wir in Bezug auf die Schuldenbremse sehr wenig Reserve haben. Es geht uns hier nicht darum, neue Steuern zu erheben, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, dass der Bund auf die Steuergelder, auf die er Anspruch hat, auch tatsächlich zugreift und entsprechende Kontrollen durchführt. Tatsächlich hat der Aufwand für die Kontrollen, insbesondere intern und extern in der Steuerverwaltung, in den letzten zehn Jahren um 15 bis 20 Prozent zugenommen, wie Sie sehen, wenn Sie die Anzahl Fälle betrachten.

Konkret geht es um zwei Bereiche, einerseits um die Kontrolldichte bei der Mehrwertsteuer. Wie Sie wissen - die Zahl ist bekannt, und sie ist leider skandalös -, werden die Betriebe statistisch betrachtet alle 36 Jahre einmal überhaupt darauf kontrolliert, ob sie die Mehrwertsteuer korrekt abrechnen. In vielen Fällen übrigens ist es nicht einmal unbedingt die böse Steuerverwaltung, die die Kontrolle von sich aus durchführt, sondern es dient auch der Rechtssicherheit, und die Steuerverwaltung wird sogar eingeladen, diese Prüfung vorzunehmen.

Der Bundesrat selber legt in seinen Ausführungen zur Vernehmlassungsbotschaft zur Unternehmenssteuerreform III dar, was für brachliegendes Potenzial hier einfach ignoriert wird. Pro Steuerprüferin und Steuerprüfer - sagt der Bundesrat, nicht wir - können jährlich über eine halbe Million Franken nachbelastet werden. Mit den 75 neuen Stellen, die der Bund hier bis 2018 schaffen will, werden so ab 2019 pro Jahr alleine 250 Millionen Franken an Steuermehreinnahmen resultieren. Sie stehen dem Bund zu, es sind keine neuen Steuern. Im Rahmen der Abstimmung über die Gastro-Initiative hat im Übrigen genau das Gewerbe auf diese Möglichkeit hingewiesen. Es waren die Gastro-Betreiberinnen und Gastro-Betreiber, die selbst im Rahmen des Abstimmungskampfes gesagt haben, mit einer konsequenteren Kontrolle der Mehrwertsteuer könne man die Ausfälle dieser Initiative korrigieren. Sie haben es auch gegenüber der Frau Bundesrätin explizit erwähnt.

Im Bereich der direkten Bundessteuer beantragen wir Ihnen eine Erhöhung um 50 Millionen Franken im Budget. Hier geht es uns insbesondere um die Frage der Kontrolle der Rulings, die Kantone mit juristischen Personen abmachen und über die dann die Eidgenössische Steuerverwaltung [PAGE 1956] eine Kontrollfunktion hätte. Insbesondere bereitet uns hier die Entwicklung im Bereich der Offshore-Gesellschaften Sorgen. Schauen Sie beispielsweise - das sind leider die einzigen Zahlen, über die wir verfügen - die Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung an: Sie hat 2012 eine Vollerhebung über alle entsprechenden Rulings im Bereich der Prinzipalgesellschaften gemacht. Ein Drittel aller dieser Rulings, die gemacht wurden, musste die Eidgenössische Steuerverwaltung korrigieren bzw. hat sie gerügt. 10 Prozent aller Rulings von denen, die die Eidgenössische Steuerverwaltung gerügt hat, wurden von den Kantonen im Nachhinein entweder nicht angepasst oder zumindest der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht mehr vorgelegt.

Klar ist, dass es ein offensichtliches Kontrolldefizit vonseiten des Bundes gibt, dass Steuersubstrate quasi brachliegen; die betreffenden Steuern sollten wir dringend einziehen. Wir meinen, dass mit einer konsequenten Anwendung insbesondere des Prinzips des Ortes der tatsächlichen Verwaltung gemäss Artikel 50 DBG hier noch einiges kontrolliert respektive mehr eingenommen werden könnte. Auch der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf, wie Sie sehen, wenn Sie die Begründung zur Motion 14.3116 lesen. Auch das Bundesgericht beruft sich in zwei Urteilen, die mir während der Vorbereitung in die Hände gefallen sind, auf dieses Prinzip: Es handelt sich um 2C_708/2011 und um 2C_1086/2012 und 2C_1087/2012. Darin rekurriert das Bundesgericht auf Artikel 50 DBG und verlangt, dass genau analysiert wird, wo die effektive Verwaltungstätigkeit der Offshore-Gesellschaften geplant ist. Es rügt auch, dass das in Einzelfällen nicht so gehandhabt wird.

Zusammenfassend beantragen wir Ihnen diese zwei Beträge, die relativ bescheidene Margen hinsichtlich der Einnahmen gegenüber dem Budget beinhalten. Sie verschaffen uns Luft, und vor allem stellen sie für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land sicher, dass sie nicht weiterhin die Gelder, die nicht eingenommen werden, aber dem Bund zur Verfügung stehen sollten, mit ihren Steuerzahlungen kompensieren müssen.

Ich bitte Sie, den beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen.