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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-11-26

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-11-26

Wortprotokoll

Es geht um das "Schoggi-Gesetz". Das "Schoggi-Gesetz" hat zum Ziel, mittels eines Preisausgleichssystems bei der Ein- und Ausfuhr das Rohstoffhandicap für Produkte aus der Landwirtschaft bei der Nahrungsmittelindustrie auszugleichen. Dazu kann der Bund auf ausländischen zu Nahrungsmitteln verarbeiteten landwirtschaftlichen Grundstoffen Zölle erheben und der inländischen Nahrungsmittelindustrie - und darum geht es jetzt hier - Ausfuhrbeiträge für den Export gewähren. Massgebend für die Beitragshöhe ist die Differenz der Preise für die landwirtschaftlichen Rohstoffe zwischen der Schweiz und dem Ausland.

Beim "Schoggi-Gesetz" handelt es sich aufgrund der Kann-Formulierung im Gesetz um eine Fördervorlage, die für die Nahrungsmittelindustrie keinen rechtlichen Anspruch auf vollständige Kompensation des Rohstoffhandicaps begründet. Reichen die budgetierten Mittel für Ausfuhrbeiträge nicht aus, kann die Eidgenössische Zollverwaltung den Verarbeitungsbetrieben gemäss dem Zollgesetz den aktiven Veredelungsverkehr bewilligen; es gibt also ein ausgeklügeltes System von Mechanismen, um weiter zusammen mit den Exporteuren Lösungen zu suchen und zu finden und die Wettbewerbsfähigkeit auf den ausländischen Märkten aufrechtzuerhalten.

Wir können, glaube ich, der Eidgenössischen Zollverwaltung hier auch mal Danke sagen. Sie bewirtschaftet diesen Kredit nämlich seit Jahren sehr sorgfältig und in enger Zusammenarbeit mit den Verarbeitungsbetrieben.

Jetzt komme ich zu den Zahlen. In den letzten Jahren hat sich der Betrag im Budget bei 70 Millionen Franken eingependelt: Gemäss Rechnung 2012 betrug er 70 Millionen Franken, gemäss Rechnung 2013 waren es 70 Millionen, gemäss Budget 2014 erneut 70 Millionen, wobei - Sie erinnern sich - vor einem Jahr ein langes Seilziehen bis und mit Einigungskonferenz stattfand und am Schluss mit 70 Millionen Franken der tiefere Betrag obsiegte. Diese 70 Millionen reichen nach den Aussagen der Verwaltung, um 2014 das Handicap zu 85 Prozent auszugleichen.

Jetzt komme ich zu den Deckungsgraden: Diese haben sich nämlich gesteigert. 2012 hatten wir einen Ausgleichs- oder Deckungsgrad von 70 Prozent, 2013 einen von 83 Prozent und für 2014 zeichnet sich einer von 85 Prozent ab. Wir haben es also mit einem steigenden Deckungsgrad zu tun, nämlich mit einem Ausgleich von 85 Prozent für 2014 bei einem Budgetbetrag von 70 Millionen. Dieselbe Voraussage kann aus heutiger Sicht für das Jahr 2015 gemacht werden. Unsere Minderheit beantragt Ihnen deshalb eine Basis von 70 Millionen Franken gemäss Bundesrat.

Die Finanzkommission des Ständerates hat inzwischen auch schon einen Entscheid gefällt. Sie hat sich wie der Bundesrat und wie unsere Minderheit klar, nämlich mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, für 70 Millionen ausgesprochen.

Ich bitte Sie, dem Antrag unserer Minderheit zu folgen und sich nicht wie letztes Jahr auf ein Seilziehen einzulassen, das nur Zeit kostet, um am Schluss trotzdem bei 70 Millionen Franken zu landen. [PAGE 1942]