Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Auch wir haben vorhin eben über diesen Absatz diskutiert, und ich gebe jetzt meine Interpretation: Wir haben das in der Kommission nicht durchbesprochen - ich werde es noch einmal in die Kommission nehmen. Ich bin nach jetzigem Wissensstand der Ansicht, dass dieser Satz zu streichen ist. Ich glaube, er wurde aus der alten Fassung des Gesetzes übernommen, und er hat nach der jetzigen Regel keinen Sinn mehr, denn es kann auf gar keinen Fall darum gehen, dass man die Bundesbeiträge in allen Kantonen zu hundert Prozent auszuschöpfen hat. Das ist also wirklich nicht der Sinn unserer Bestimmung. Die Kantone müssen einfach in der Lage sein, gemeinsam mit dem Bundesbeitrag und dem, was sie hinzuzufügen haben, die Achtprozentgrenze zu erreichen, mehr wollen wir ihnen nicht vorschreiben. Wenn sie das erreichen können, ohne den Bundesbeitrag zu hundert Prozent auszuschöpfen, können sie das tun, dann müssen sie nicht mehr ausschöpfen. Wenn sie es nicht können, dann müssen sie die hundert Prozent natürlich ausschöpfen und noch ihren Teil hinzufügen. Es soll aber nicht so sein, dass wir den Kantonen vorschreiben, den Bundesbeitrag zu hundert Prozent auszuschöpfen, sofern sie in der Lage sind, das Sozialziel zu erreichen.
Ich werde diesen Satz noch einmal mit der Kommission überprüfen, und wir werden Ihnen auch darüber im Winter Bericht erstatten.