Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-11-26
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-11-26
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zum Einzelantrag Frehner zum Bundesamt für Gesundheit. Herr Nationalrat Frehner möchte den Anteil des Bundesamtes für Gesundheit am Budget kürzen; die Differenz beträgt 150 Millionen Franken.
Ich möchte Ihnen hier sagen, dass der allergrösste Teil der Ausgaben des Bundesamtes für Gesundheit aus gesetzlich gebundenen Ausgaben besteht. Das heisst also, dass das Bundesamt praktisch keine Steuerungsmöglichkeiten, keine Beeinflussungsmöglichkeiten im Rahmen der Budgetierung hat. Ich sage Ihnen einmal, was nur die individuelle Prämienverbilligung in diesem Budget von 2,8 Milliarden Franken ausmacht: 2,3 Milliarden Franken sind individuelle Prämienverbilligung; da haben Sie gar keinen Handlungsspielraum. Dann kommen die Versicherungsleistungen der Militärversicherung dazu, 202 Millionen, und der Krankenkassenprämienausgleich, 89 Millionen. Insgesamt 2,6 Milliarden dieser 2,8 Milliarden Franken sind also gebunden, das heisst 93 Prozent. Bei den verbleibenden noch 192 Millionen Franken sind Ausgabenkürzungen im Rahmen des Budgets infolge von vertraglichen Bindungen auch praktisch nicht möglich.
Ich möchte Sie bitten, nicht in einem Bereich, der so stark gebundene Ausgaben hat, Kürzungen vorzunehmen. Sie würden den Teil, diese 7 Prozent, der überhaupt Flexibilität hat, mehr oder weniger vollständig kürzen. Ich denke, das kann man sicher nicht machen. Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen.
Zum Einzelantrag Herzog zum Bundesamt für Kultur: Hier möchte Frau Nationalrätin Herzog eine Kürzung um 50 Millionen Franken machen.
Der Grossteil der Kulturförderung des Bundes wird über mehrjährige Finanzierungsbeschlüsse gesteuert. Wir haben in diesem Bereich also Verpflichtungen; es sind im Übrigen Kredite, die Ihrem Willen entsprechen und die von Ihnen anbegehrt wurden. Wenn Sie das Subventionsvolumen jetzt um beinahe die Hälfte reduzieren würden, wie das vorgeschlagen wird, dann könnten Sie verschiedenste Verpflichtungen im Bereich Museen, Programmvereinbarungen, Denkmalpflege, Schweizer Schulen im Ausland, Sprachförderung usw. nicht mehr einhalten. Im Übrigen ist es so - das an die Adresse von Frau Nationalrätin Herzog -, dass es schon auch Aufgabe des Bundes ist, in der Kultur tätig zu werden. Die Bundesverfassung schreibt uns das sogar in verschiedenen Artikeln vor: Artikel 69, "Kultur", Artikel 70, "Sprachen", Artikel 71, "Film", Artikel 78, "Natur- und Heimatschutz", Artikel 67a, "Musikalische Bildung". Es ist auch so, Frau Nationalrätin Herzog, dass der Bund in seiner Förderpolitik selbstverständlich Eigenleistungen der Begünstigten voraussetzt, sie sind Subventionsvoraussetzungen. Ihr Anliegen ist hier also erfüllt.
Der Bund leistet einen kleinen Teil an die Kulturförderung in der Schweiz. Den grossen Teil erbringen die Kantone mit 1 Milliarde Franken pro Jahr und die Gemeinden mit 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Insgesamt sind es 2,6 Milliarden Franken, der Bund leistet hier also einen bescheidenen Anteil.
Ich möchte Sie bitten, den Einzelantrag Herzog abzulehnen.
Dann noch zum Einzelantrag Regazzi: Hier geht es darum, dass Herr Nationalrat Regazzi mit der Präventionskampagne gegen HIV/Aids nicht einverstanden ist. Er beanstandet diese Kampagne. Diese Kampagne ist aber Teil einer Gesamtstrategie 2011-2017, sie ist also schon lange beschlossen und wird jetzt, als Teil dieser Strategie, umgesetzt. Die Kombination von Information der Gesamtbevölkerung und zielgruppenspezifischer Aufklärung war und ist erforderlich, und das ist Teil dieser Kampagne.
Gemäss Voranschlag stehen für die HIV-Prävention 6,5 Millionen Franken zur Verfügung. Wenn Sie diese Position um 2 Millionen kürzen würden, wäre das ein Drittel der Gelder, die wir für diese Kampagne brauchen. Das heisst, Sie könnten gerade die Zielgruppen, die besonders betroffen sind, homosexuelle Personen, Migrantinnen und Migranten und ihre Partner bzw. Partnerinnen, nicht mehr in der notwendigen Art und Weise ansprechen und unterstützen.
Ich möchte Sie bitten, auch diesen Antrag abzulehnen.