Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
In diesem Artikel wird die Neuerung verankert, die ich Ihnen im Eintretensreferat als zweite Säule, also als zweiten Eckpfeiler, umschrieben habe. Es wird das Sozialziel formuliert, dass in diesem Land niemand mehr als 8 Prozent des um einen Vermögensfaktor bereinigten Einkommens für seine Krankenkassenprämien und die Prämien seiner Familienangehörigen, für die er unterhaltspflichtig ist, zu bezahlen hat. Es versteht sich von selbst, dass es sich einzig um die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung handelt. Zudem werden zur Berechnung nicht die real bezahlten Prämien herangezogen, sondern gemäss Absatz 1quinquies eine vom Bundesrat nach Rücksprache mit den Kantonen festgelegte Referenzprämie, die sich aus einem Durchschnitt der niedrigsten Prämien zusammensetzt.
In Absatz 5 der Übergangsbestimmungen wird zudem festgehalten, dass das Sozialziel innert drei Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision zu erreichen ist.
Die Kommission hat Ihnen zur Erläuterung des Finanzierungsbeschlusses, über den am Ende dieser Beratung abzustimmen sein wird, am 10. September 2001 einen schriftlichen Bericht zukommen lassen. In diesem Bericht sind Ausführungen enthalten und Zahlen zusammengestellt, die Ihnen auch bei diesem Artikel als Entscheidgrundlage dienen können. Ich möchte daher darauf verzichten, Ihnen allzu viele Zahlen zu zitieren, und möchte mich nur auf einige Bemerkungen beschränken.
Sie ersehen aus Artikel 65 Absatz 2, dass die Kantone die Prämienverbilligungen so festzulegen haben, dass die jährlichen Beiträge des Bundes und der Kantone nach Artikel 66 grundsätzlich voll ausbezahlt werden. Kann die Belastungsgrenze mit diesen Beiträgen trotzdem nicht erreicht werden, so übernimmt der Kanton den fehlenden Betrag. Diese Bestimmung geht mit Bedacht davon aus, dass die Kantone betreffend die Höhe der in ihrem Gebiet anfallenden Gesundheitskosten in die Pflicht genommen werden sollen.
Die Kommission ist sich jedoch auch bewusst, dass gerade im Bereich der Ausgestaltung des Grundleistungskataloges auch dem Bund Verantwortung zukommt. Sie beantragt Ihnen aus diesem Grund - ich werde später noch darauf zurückkommen -, die für Prämienverbilligungen zur Verfügung gestellten Bundesmittel ab dem Jahr 2004 um jährlich 300 Millionen Franken zu erhöhen. Um eruieren zu können, [PAGE 668] wie viele zusätzliche Mittel Bund und Kantone zur Verfügung stellen müssen, um das angestrebte Sozialziel zu erreichen, hat die Kommission Modellrechnungen in Auftrag gegeben. Aus diesen Rechnungen können die folgenden Schlüsse gezogen werden:
Damit das Sozialziel erreicht werden kann, müssen in den Jahren 2004 bis 2007 von Bund und Kantonen insgesamt zwischen 2,5 und 3 Milliarden Franken an Subventionen zur Verfügung stehen. Geht man von den heutigen Zahlen und einer vollen Ausschöpfung der vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder aus, so könnte einzig der Kanton Waadt mit etwa minus 40 Millionen Franken das angestrebte Ziel nicht erreichen. Nach einer Erhöhung des Bundesbeitrages um 300 Millionen Franken gemäss Finanzierungsvorlage wäre die Deckung auch im Kanton Waadt möglich.
In vielen Kantonen, namentlich der Ost- und Zentralschweiz, wird die Einführung der Achtprozentgrenze nichts ändern, da die Belastungsgrenze bereits heute erheblich unter diesem Wert liegt. Diese Kantone werden daher auch keine Veranlassung haben, vermehrt Bundesbeiträge abzuholen. Die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten 300 Millionen Franken werden aus diesem Grund lediglich zu einem Teil und im Rahmen ihrer Bezugsberechtigung von jenen Kantonen ausgeschöpft werden, die das Sozialziel nicht erreichen.
Im Namen Ihrer einstimmigen Kommission bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Artikel.