Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2014-12-11
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Fehr Hans fordert, dass im Asylrecht eine Sanktionierungsmöglichkeit mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geschaffen wird. Damit sollen künftig Personen bestraft werden können, welche vorsätzlich versucht haben, unsere Behörden mit falschen Angaben zu ihrer Person und/oder ihrer Herkunft zu täuschen, um sich so das Recht auf Asyl in unserem Land zu erschleichen. Ebenso soll bestraft werden, wer nach einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid erneut ein Asylgesuch stellt, ohne dass sich die Umstände wesentlich verändert haben.
Begründet wird diese Forderung damit, dass das geltende Asylrecht keine strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit vorsehe, wenn jemand einen missbräuchlichen Asylantrag stelle. Der Initiant führt aus, dass jemand, der in einem Asylverfahren vorsätzlich falsche Angaben insbesondere zu seiner Identität und Herkunft mache, heute strafrechtlich nicht belangt werden könne. Die bestehende Regelung, Artikel 115 des Asylgesetzes, wonach in einem solchen Fall eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden kann, wird zum Teil als nicht klar und im Besonderen als nicht genügend erachtet. Diese Regelung ist im Übrigen an den Umstand geknüpft, dass mit solchen unwahren oder unvollständigen Angaben versucht werden muss, einen geldwerten Vorteil für sich oder für jemand anderen zu erwirken. Der Initiant ist der Meinung, dass es laut gängiger Praxis an einem solchen direkten geldwerten Vorteil in der Regel mangle und dass die bestehende Norm deshalb nicht greife.
Der Initiant und die Befürworter der parlamentarischen Initiative erachten den erwähnten Artikel 115 des Asylgesetzes darüber hinaus als Farce, weil die Gesuchsteller eine dermassen verhängte Geldstrafe in der Regel gar nicht bezahlen könnten. Im Weiteren wird auf die präventive Wirkung der geforderten Sanktionsmöglichkeit mit Freiheitsstrafen hingewiesen. Schliesslich gehe es darum, dass ausschliesslich Menschen Asyl gewährt werde, die wirklich an Leib und Leben bedroht seien. Umso wirksamer müssten Missbräuche und entsprechende Versuche dazu bestraft werden.
Die Kommissionsmehrheit lehnt die Initiative ab und ist klar der Meinung, dass die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten zur Missbrauchsbekämpfung im Asyl- und im Ausländerrecht ausreichen. Im Weiteren würde die Umsetzung der Initiative in wohl nicht wenigen Fällen eine effiziente Ausschaffung verhindern. Die Verhängung und der konsequente Vollzug der geforderten Freiheitsstrafen stünden dann klar im [PAGE 2346] Gegensatz zu einer anderen, viel wirkungsvolleren Massnahme, nämlich der raschen Rückführung der fehlbaren Personen in ihre Herkunftsländer.
Die Kommissionsmehrheit ist auch der Meinung, dass die Umsetzung der Initiative bzw. der daraus resultierende Vollzug die öffentliche Hand in einem ohnehin schon angespannten und heiklen Bereich zusätzlich und über Gebühr finanziell und administrativ belasten würde. Es käme hinzu, dass die bereits heute stark beanspruchten Infrastrukturen im Strafvollzug noch mehr belastet und vollends an ihre Grenzen stossen würden.
Die Staatspolitische Kommission beantragt mit 13 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.