von Graffenried Alec · Nationalrat · 2014-12-11
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-12-11
Wortprotokoll
Worum geht es bei dieser parlamentarischen Initiative? Das OR, insbesondere Artikel 269a, soll so geändert werden, dass die Mietzinserhöhungen in der Regel der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise, also der Teuerung, folgen und nicht mehr an den hypothekarischen Referenzzinssatz gekoppelt werden. Wir fordern also hier den vieldiskutierten Systemwechsel.
Unsere Initiative betrifft den allgemeinen Missbrauchstatbestand von Mietzinserhöhungen, also Artikel 269a Buchstabe b OR. In dieser Bestimmung ist die Grundlage gelegt für die heutige Hypothekarzinsbindung der Mietzinse. Indexierte Mieten gibt es heute schon in mehrjährigen Mietverhältnissen. Bei den Wohnungsmieten mit normalen, unbefristeten Mietverträgen sind diese Fälle aber selten. Die Bindung der Mietzinserhöhungen an den Landesindex soll aber gemäss unserer Initiative zum Regelfall werden.
Ein Blick zurück im Mietrecht: Das zurzeit geltende Mietrecht als Teil des OR ist im Jahr 1990 in Kraft getreten. Nach der Revision von 1990 dauerte es nicht lange, bis der Ruf nach einer neuen Revision lautwurde. Zuerst wurde mit der Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" ein verstärkter Mieterschutz gefordert. Der Bundesrat legte dann dem Parlament eine Gesetzesrevision als indirekten Gegenvorschlag vor, mit dem Hauptziel, die Bindung der Mietzinse an den Hypothekarzins zu beseitigen. Die Initiative "Ja zu fairen Mieten" scheiterte dann in der Abstimmung am 18. Mai 2003. Der Mietrechtsrevision im OR, also dem indirekten Gegenvorschlag, ging es aber auch nicht besser. Sie scheiterte in der Referendumsabstimmung vom 8. Februar 2004.
Damit entstand im Mietrecht ein eigentlicher Scherbenhaufen, und das ist bis heute so geblieben. Es gab dann ein kleines, aber auch ein kurzes Wunder; das geschah am 13. November 2007. Es gab damals eine Aussprache zwischen Bundesrätin Leuthard und den involvierten Verbänden. Dort einigte man sich auf ein Vergleichsmietemodell sowie auf die Indexmiete. Auf dieser Basis hat der Bundesrat dann eine Vorlage ausgearbeitet und sie auch in die Vernehmlassung gegeben. Trotz mehrheitlich guter Aufnahme in der Vernehmlassung scheiterte diese Revision 2009/10 bei uns im Nationalrat. Der Teufel lag im Detail begraben. Die Preisfrage lautete: Wie ist die Teuerung auf die Mieten umzulegen und anzurechnen? In diesem Bereich konnte keine Einigung erzielt werden. Der Nationalrat sprach sich 2009 und 2010 daher gegen Eintreten auf die Revisionsvorlage aus, zuletzt mit 119 zu 61 Stimmen.
Wir sind in den letzten vier Jahren nicht weitergekommen. An der Ausgangslage hat sich jedoch nichts geändert. Wir haben bisher auch keinen Handlungsdruck. Die Teuerung ist sehr tief, teilweise sogar negativ. Der Referenzzinssatz liegt aktuell bei 2 Prozent. Er hat sich in den letzten fünf Jahren von 3 Prozent den aktuellen 2 Prozent angenähert und wird diese vielleicht bald sogar unterschreiten. Es ist bisher also noch nichts passiert. Hingegen dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen und darauf vertrauen, dass dies für alle Zeit und Ewigkeit so bleiben wird. Im langjährigen Mittel liegen die Zinsen vermutlich eher bei 5 Prozent als darunter.
Wenn in Zukunft die Zinsen steigen werden, wird der Druck auf die Mietzinse sehr hoch werden. Ein rascher Zinsanstieg ist zwar zurzeit glücklicherweise nicht absehbar, aber ein solcher kann für die Zukunft natürlich nicht ausgeschlossen werden. In diesem künftigen Zeitpunkt wird man aber bereuen, dass man nicht ein sanfteres Modell für den Mietzinsanstieg, der dann nötig sein wird, gewählt hat - das Modell der Indexierung der Mietzinse. Darüber herrscht eigentlich Einigkeit.
Heute, in dieser Tiefzinsphase, öffnet sich ein "window of opportunity". Heute können wir Probleme lösen, die in Zukunft ohne Zweifel auf uns zukommen werden. Die Verbände im Bereich des Mietrechts sind sich nicht einig; vonseiten der Verbände ist hier keine Lösung zu erwarten. Gefordert sind wir hier drin. Wir hier müssen also die Brücke bauen. Wenn wir es nicht machen, wird niemand das Problem lösen können.
Wir schlagen Ihnen hier jetzt den Weg über die parlamentarische Initiative vor. Wir schlagen Ihnen vor, das Problem hier auf das Minimum, auf das Kernanliegen, zu reduzieren. Wir wollen nur den Systemwechsel für die Berechnung der Mietzinserhöhungen durchsetzen und die Vorlage nicht anreichern; denn mit solchen angereicherten Vorlagen haben wir genug Erfahrungen sammeln können. Eine solche allgemeine Vorlage wird so oder so scheitern. Alle anderen Berechnungsgrundlagen wollen wir nicht antasten. Wir hoffen, das Problem zu reduzieren und dafür eine Lösung und eine Mehrheit zu finden. Ob wir eine tragfähige Lösung finden können, weiss ich auch nicht. Ich weiss nur, dass wir hier und jetzt und heute verantwortlich dafür sind, für dieses Problem eine Lösung zu präsentieren.
Ich bitte Sie daher, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
In der Kommission für Rechtsfragen ist der Initiative durch ein eigentliches Zufallsergebnis mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben worden. Hingegen wurde am gleichen Tag einer anderen parlamentarischen Initiative sehr knapp Folge gegeben, nämlich der Initiative Feller 14.403, die den nach dem Mietrecht übersetzten Ertrag nicht mehr mit Bezug auf den Referenzzinssatz festlegen will. Es wäre zweifellos sinnvoll, wenn die parlamentarische Initiative Feller und die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion gemeinsam geprüft würden.
Ich bitte Sie um eine wohlwollende Prüfung unserer Initiative. [PAGE 2344]