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Markwalder Christa · Nationalrat · 2014-12-11

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-11

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich arbeite bei einer privaten Versicherungsgesellschaft.

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen. Sie ist zwar gut gemeint, schiesst aber weit übers Ziel und ihre Kernanliegen hinaus. Denn letztlich will sie unsere gesamte private Tätigkeit obligatorisch versichern, mit dem Ziel, einen umfassenden Opferschutz zu gewährleisten und eine Harmonisierung der kantonalen Versicherungsobligatorien zu erreichen.

Der Motionär verweist auf den Entwurf eines umfassenden Pflichtversicherungsgesetzes der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Der Entwurf umfasst ganze 84 Artikel und stellt auch noch gerade Regeln für die Abwicklung von Massenkollisionen auf. Geregelt werden soll im Wesentlichen, dass Haftpflichtobligatorien nur noch eidgenössisch normiert werden dürfen, dass alle privaten Tätigkeiten obligatorisch versichert werden müssen, dass Geschädigte immer einen Anspruch direkt beim Versicherer geltend machen können, dass bei Schäden aus privater Tätigkeit wie im Strassenverkehrsrecht keine Einreden möglich sein sollen.

Für die Anliegen des Opferschutzes sowie für die Harmonisierung von Pflichtversicherungen auf eidgenössischer Ebene habe ich vollstes Verständnis, für die weiter gehenden Anliegen jedoch nicht. Ich erinnere an die Kampfhunde-Debatte hier im Parlament, bei der es neben Vorschriften zur Hundehaltung auch um ein Versicherungsobligatorium für Hundehalterinnen und Hundehalter ging. Wir befanden damals das Gefahrenpotenzial für zu wenig gross, um gleich ein Gesetz mit obligatorischer Haftpflichtversicherung zu erlassen, weshalb dieses Gesetz im Parlament schliesslich gescheitert ist. Jetzt haben wir dafür 26 verschiedene Regelungen zur Hundehaltung in den Kantonen, teils mit Versicherungspflicht, teils ohne. Die Hundehalter müssen sich nun also darum kümmern, welche Versicherungsanforderungen der jeweilige Kanton stellt. Besser geworden ist der Opferschutz damit nicht; dafür ist die Verwirrung umso grösser.

Daraus ergeben sich zwei Erkenntnisse: Obligatorische Versicherungen gehören auf Bundesebene, aber nur, wenn die Gefahren gross und wichtig sind. Die vorliegende Motion will die gesamte private Tätigkeit einem Versicherungsobligatorium mit einheitlichem Schutzniveau unterstellen. Wer dem so zustimmt, zeigt Unverständnis für eine angemessene Risikoanalyse. Damit würde nämlich die Wichtigkeit von Versicherungsobligatorien verwässert.

Sie müssen sich folgende Fragen stellen: Muss sich eine Sportlerin gleich versichern wie ein Jäger? Atomkraftwerke und Hersteller gentechnisch veränderter Organismen müssen sich auch obligatorisch versichern. Sind die entsprechenden Risiken vergleichbar mit jenen von Tätigkeiten im privaten Bereich? Muss man reglementieren, was ohnehin 90 Prozent der Bevölkerung aus freien Stücken machen, indem sie sich nämlich privat versichern? Soll für alle Tätigkeiten das gleiche Schutzniveau gelten, und muss hier jedes [PAGE 2327] Detail geregelt werden? Müssen wir tatsächlich ein neues Gesetz schaffen, oder können wir das Anliegen in der laufenden Revision des Versicherungsvertragsgesetzes regeln?

Wir anerkennen die Notwendigkeit der Forderung, dass Pflichtversicherungen nur auf Bundesebene geregelt werden sollten. Eine wirklich gefährliche Tätigkeit ist überall in der Schweiz gleich gefährlich, und wer sie ausübt, ist überall gleich zu schützen. Es genügt aber, die Kompetenzen für Pflichtversicherungen bundesrechtlich festzulegen. Solche Bestimmungen gehören ins Versicherungsvertragsgesetz; dafür reichen vier bis fünf Artikel, dafür braucht es nicht ein neues Pflichtversicherungsgesetz. Weitere Details zu Versicherungsobligatorien gehören nicht ins Gesetz.

Diese Motion gibt ein viel zu enges Korsett vor. Deshalb bitte ich Sie, sie abzulehnen und die berechtigten Anliegen im Versicherungsvertragsgesetz zu regeln.

Ich möchte noch ergänzen, dass der Ständerat die Motion ohne Diskussion durchgewinkt hat. Ich möchte auch ergänzen, dass der Bundesrat seine Begründung dafür, dass er die Motion zur Annahme empfiehlt, nur in einem Satz festhält und in der Kommission auch dargelegt hat, dass gewisse Anliegen in das Versicherungsvertragsgesetz aufgenommen werden sollten. Aber hier handelt es sich um eine Motion, und eine Motion ist ein verbindlicher Auftrag, wenn sie von beiden Räten angenommen wird.

Deshalb bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.