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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-11

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-11

Wortprotokoll

Wie in der Motion erwähnt und wie jetzt auch von den Vertretern der Kommission ausgeführt, erachtet auch der Bundesrat den Begriff "reine Frachtführer" tatsächlich als unscharf. Es ist ganz klar, dass Unternehmen ausgeschlossen sind, welche selber eigene Waren transportieren und die Dienste einer Speditionsfirma für die Verzollung beanspruchen. Wir sehen vor, dieses Problem, das wir auch anerkennen, im Rahmen der Ergänzung der Bestimmungen über den Erlass von Zollabgaben im Zollgesetz zu lösen; da sind wir nämlich daran. Insbesondere sehen wir vor, dass ein Verzicht dann möglich ist, wenn die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller kein Verschulden trifft - das ist meines Erachtens das Ausschlaggebende, das wurde zu Recht auch geltend gemacht - und wenn die Belastung dieser Personen zu einer unverhältnismässigen Härte führen würde.

Wir sind der Auffassung, dass es richtig ist, diese Möglichkeit der Befreiung von der Solidarhaftung in Härtefällen in den Bestimmungen über den Erlass von Zollabgaben im Zollgesetz vorzusehen - also in den einzelnen Fällen, wie das auch die beiden Sprecher der Kommission ausgeführt haben. Es ist unserer Auffassung nach aber nicht richtig, eine weitere generelle Ausnahme von der Solidarhaftung für Zollschulden im Zollrecht zu verankern.

Darum beantragen wir Ihnen die Ablehnung der Motion.