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Amherd Viola · Nationalrat · 2014-12-11

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-11

Wortprotokoll

Die parlamentarischen Initiativen 13.453 und 13.461 befassen sich beide mit der Frage der Verwahrung. Die Argumente dafür wurden Ihnen von den Initiantinnen und vom Vertreter der Minderheit dargelegt.

Kurz zusammengefasst geht es um Folgendes: Die parlamentarische Initiative 13.453 verlangt die Verwahrung von Tätern mit einer schweren psychischen Störung, wenn gemäss Prognose stationäre Massnahmen die Gefahr weiterer Taten nicht "mit erheblicher Wahrscheinlichkeit" zu bannen vermögen. Das heisst, dass auch therapierbare Täter neu verwahrt werden könnten. Die parlamentarische Initiative 13.461 will, dass die Verwahrung generell Vorrang vor einer Therapie hat bzw. die damit öfters verwahrten Täter im Verwahrungsvollzug therapiert werden.

Die Kommission beantragt mit jeweils 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben, weil sie diese als nicht zweckmässig und rechtsstaatlich bedenklich erachtet.

Nach Ansicht der klaren Kommissionsmehrheit sollen die Gerichte auch in Zukunft die Möglichkeit haben, nach Massgabe des Einzelfalles zwischen verschiedenen Massnahmen zu wählen. Die Kommissionsmehrheit sieht die Initiativen zudem in Konflikt mit dem Prinzip der Resozialisierung. Ein Anstieg der Anzahl der ausgesprochenen Verwahrungen im Sinne von Artikel 64 StGB zieht des Weiteren verlängerte Gefängnisaufenthalte und damit Mehrkosten nach sich. Damit wäre auch ein Ziel der Initiativen, nämlich das Ziel, Kosten einzusparen, nicht erfüllt.

Nach Ansicht der Kommission sind die in den letzten Jahren von Rückfalltätern verübten Tötungsdelikte - sie wurden von den Initiantinnen aufgezählt - nach heutigem Kenntnisstand nicht auf eine lückenhafte Gesetzgebung, sondern auf mangelnde Professionalität und Organisationsprobleme im föderalistisch ausgestalteten Vollzugssystem zurückzuführen. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiativen würde zudem eine Erhöhung der Anzahl der Gefängnisplätze und eine Verstärkung der Sicherheitsvorkehrungen bedeuten, damit das Gefängnispersonal vor den weitgehend perspektivlos Verwahrten geschützt werden kann - natürlich mit entsprechenden Kostenfolgen.

Auch die Mehrheit der Kommission ist sich bewusst, dass die Zahl der ausgesprochenen Verwahrungen markant zurückgegangen ist und dass gleichzeitig die Zahl der stationären Therapien angestiegen ist. Auch die Kommissionsmehrheit wünscht sich diesbezüglich eine Erklärung. Sie geht davon aus, dass der Bericht des Bundesrates zum Postulat Rickli Natalie 13.3978 Informationen zur Verwahrungspraxis bringen wird. Sollte sich daraus Handlungsbedarf ergeben, kann aufgrund von Fakten - von erhärteten Fakten - das weitere Vorgehen geklärt werden. Die Minderheit der Kommission ist gegenteiliger Ansicht, das haben Sie gehört.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, beiden Initiativen keine Folge zu geben.

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