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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-11-25

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-11-25

Wortprotokoll

Wir sind hier bei einem der zentralen Punkte der heutigen und morgigen Diskussion über den Voranschlag. Natürlich erhält die Diskussion zu diesem Block noch eine zusätzliche Bedeutung mit der Diskussion beim Block 6.

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Ich mache seit 1970 Politik. Ich würde sagen: Seither war für mich die weltpolitische Entwicklung noch nie so unklar wie heute. Betrachten Sie nur die Entwicklung im letzten Jahr, sei es im Nahen Osten, sei es in Osteuropa. Betrachten Sie nur die weltweite Zunahme der Flüchtlingsströme, betrachten Sie nur das gestiegene Elend der Menschen in der Dritten Welt.

Die Entwicklungshilfe umfasst verschiedene Teile; ein erster Teil bezieht sich auf die Soforthilfe, auf die humanitäre Hilfe. Wir können konzedieren, dass sich die Schweiz bemüht, hier jeweils aktuell das zu tun, was nötig ist. Wir könnten mehr tun, aber immerhin zeigen wir wichtige Präsenz.

Ein zweiter Punkt ist die strukturelle Hilfe - die Entwicklungszusammenarbeit und die Entwicklungshilfe. Sie ermöglicht es, dass wirtschaftliche Strukturen entstehen. Ich denke zum Beispiel an das, was die Schweiz an Entwicklungshilfe unter dem Motto "Förderung des dualen Bildungssystems" in der Dritten Welt leistet.

Ein dritter Teil betrifft die Stärkung der Menschenrechte. Ich muss es Ihnen nicht sagen: Das ist eine Frage, die noch nie so aktuell war wie heute. Die Menschenrechte sind weltweit [PAGE 1926] bedroht. Die Entwicklungshilfe muss auch hier einen Beitrag leisten.

Sie in diesem Parlament haben den Beschluss gefasst, bis ins Jahr 2015 die APD-Quote auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Nun hat der Bundesrat in diesem Bereich Kürzungen vorgenommen, welche das Erreichen dieses Ziels nicht mehr gewährleisten würden. Das würde dazu führen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, im entscheidenden Jahr auf diesen Anteil von 0,5 Prozent zu gelangen. Es gibt ein zusätzliches Problem, auf das ich am Rande hinweise. Das statistische Amt hat seine Berechnungsgrundlage geändert, wodurch sich die Quoten verschlechtern. Mit dem Antrag meiner Minderheit I zu Position 202.A2310.0547, "Bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit", kämen Sie bei der Entwicklungshilfe nach alter Berechnung auf 0,50 Prozent, beim Antrag des Bundesrates und der Minderheit Fischer Roland auf 0,495 Prozent und beim Antrag der Kommissionsmehrheit auf 0,483 Prozent. Es ist klar, dass wir von diesen Berechnungen ausgehen müssen, weil sie dem damaligen Beschluss des Parlamentes zugrunde liegen.

Mein Antrag intendiert nun, dass wir sagen, das Parlament habe diese Zielsetzung in der Entwicklungshilfe als zentralen Punkt unserer Innen- und Aussenpolitik formuliert. Das Parlament, beide Räte, hat dieser Politik in den letzten vier Jahren Rechnung getragen. Es kann doch nun nicht sein, dass fünf Minuten vor zwölf ein Abbruch der Übung beschlossen wird.

Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie, meinen Anträgen zu folgen, denn nur sie gewährleisten, dass uns die Empfänger unserer Entwicklungshilfe auch beim Wort nehmen können.

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