Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-11-27
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-11-27
Wortprotokoll
Meine Minderheit möchte in all diesen Artikeln keine zusätzlichen Regulierungen, und ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Ursprünglich war in Artikel 9a vorgesehen, dass auch Kundenaufträge nicht ausgeführt werden dürfen, sofern ein begründeter Verdacht vorhanden ist. Das war ja eigentlich bei all diesen Artikeln, über die wir jetzt sprechen, ein wesentlicher Punkt. Der Ständerat hat dies nun korrigiert und gesagt, dass die Kundenaufträge während der Abklärungen entsprechend trotzdem ausgeführt werden dürfen. Das wird als praktikable Lösung angeschaut, und die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist hier dem Ständerat gefolgt.
Wenn wir diesen Punkt jetzt aber genau anschauen und die ständerätliche Lösung mit dem vergleichen, was bis heute Gültigkeit hatte, dann stellt sich folgende Frage: Wo liegen denn hier überhaupt noch Unterschiede?
Wir von der Minderheit sind hier klar der Meinung, dass das geltende Recht genügt. Unseres Erachtens muss auf Verordnungsstufe klar festgehalten werden, wie der Ablauf genau ist, wenn es um Kundenaufträge geht. Hier bestehen aber bereits Abläufe, auch hier ist auf Verordnungsstufe bzw. in der Praxis ganz klar geregelt, wie etwas abläuft. Die Sorgfaltspflichten, wie sie in der Geldwäschereigesetzgebung gefordert werden, werden von den Finanzintermediären ganz klar eingehalten. Sie haben zudem interne Vorschriften, wonach auch die Kundenaufträge betroffen sind.
Ich bitte Sie, hier nicht zusätzlich zu legiferieren, insbesondere hier, wo wir offensichtlich eine Lösung des Ständerates übernehmen wollen, die mehr Verwirrung bringt, als dass sie Probleme löst.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und damit der Praxis, wie wir sie heute haben.