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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2014-11-27

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-11-27

Wortprotokoll

Musterschüler oder Klassenletzter - ist das die entscheidende Frage? Oft hatte man bei der Umsetzung der Gafi-Regeln tatsächlich den Eindruck, es gehe nur darum, möglichst originell mit den Vorgaben der Gafi umzugehen, um ja nicht den Eindruck entstehen zu lassen, wir handelten irgendwie unter Druck oder befolgten irgendwelche internationale Regeln.

Wir Grünen sind zufrieden mit dem Resultat der aktuellen Kommissionsberatungen und bitten Sie, jeweils dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die Einzelanträge Portmann abzulehnen.

Wir tun das nicht, weil wir sklavisch die Vorgaben der Gafi umsetzen wollen, sondern weil wir glauben, dass sich dadurch die Rahmenbedingungen für den schweizerischen Finanzplatz verbessern lassen. Der Finanzplatz lebt von der Qualität der Dienstleistungen, aber auch von der Rechtssicherheit und der Zuverlässigkeit. Wir wollen einen sauberen Finanzplatz, wir wollen einen guten Finanzplatz - und wir wollen uns nicht dem Verdacht aussetzen, dass hier unsaubere Geschäfte getätigt werden. Wenn sich das internationale Umfeld ändert, müssen wir uns eben mitändern und [PAGE 1967] zeigen, dass wir uns mit dem internationalen Trend bewegen. Der Kampf gegen die Geldwäscherei ist ein Kampf des Finanzplatzes um seinen guten Ruf. Wir sind überzeugt, mit den Beschlüssen der Kommission eine zuverlässige Grundlage geschaffen zu haben.

Die Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates sind nicht mehr enorm. Die Kommissionsmehrheit hat Regelungen vorgeschlagen, die auch für den Ständerat akzeptabel sein werden. Das heisst also, dass wir bereits sehr nahe an einem Kompromiss sind. So gibt es jetzt ein Konzept für die Bargeldzahlungen, das auf einem Vorschlag der Verwaltung basiert, im Ständerat schon ansatzweise diskutiert worden ist und mehrheitsfähig sein dürfte.

Ich werde gleich zu allen Punkten, zu allen Blöcken sprechen. Es geht zuerst um die Inhaberaktien, dies bei Artikel 697i OR und folgende wie auch Artikel 790a OR. Wir beantragen Ihnen, der Kommissionsmehrheit und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und auf die Festlegung von Schwellenwerten zu verzichten. Alle Anträge der Minderheit Schwander lehnen wir ab. Wir danken Herrn Vogler, dass er für die kirchlichen Stiftungen eine valable Kompromissformel gefunden hat; wir folgen auch hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit.

Zu den Bargeldzahlungen: Hier kommt ein neues Konzept zum Tragen. Diese Beschränkungen wurden auch in der Öffentlichkeit kontrovers beurteilt. Wir fanden das Konzept mit einer Grenze bei 100 000 Franken einfach und klar und sahen darin keine Einschränkung der Privatautonomie. Jetzt gibt es eine kompliziertere Regelung ohne striktes Verbot, aber mit Sorgfalts- und Meldepflichten. Wenn man das besser findet, wollen wir uns dem nicht verschliessen. Wir bedauern es, denn 100 000 Franken sind bereits ein hoher Wert. Andere Länder, auch unsere Nachbarn, haben bereits tiefere Werte beschlossen. Wir nehmen das in Kauf, und wir halten nicht mehr an der ursprünglichen Fassung des Bundesrates und des Ständerates fest. Wir sind zuversichtlich, dass sich auch der Ständerat diesem Kompromiss anschliessen wird.

Stimmen Sie daher überall mit der Mehrheit, dies auch bei den Zahlungen bei Versteigerung.