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Flach Beat · Nationalrat · 2014-11-27

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-11-27

Wortprotokoll

Die Grünliberalen werden bei Block 2 überall der Mehrheit folgen, alle Minderheitsanträge und auch die Einzelanträge Portmann ablehnen.

Zu einigen wesentlichen Punkten: Die Bestimmungen zur Versteigerung von Liegenschaften nach SchKG, also bei einem Konkurs oder einer Pfandverwertung, stammen tatsächlich aus dem Jahr 1889. Damals, glaube ich, sah die Welt noch ein bisschen anders aus als heute, was Bargeldzahlungen anbelangt. Es macht darum Sinn, dass wir diese [PAGE 1973] Regelung nach dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates mit einer Schwelle von 100 000 Franken ergänzen. Es macht wirklich keinen Sinn, dass wir hier die Tür komplett offen lassen und dann allenfalls sogar Pflichten daraus ableiten, die Konkursämter müssten Zahlungen von - was weiss ich - einer Million oder so ähnlich in bar entgegennehmen. Ich glaube, das ist wirklich weltfremd; das will heute niemand mehr.

Dann stellt sich die Frage, ob vielleicht eine Schwelle von 200 000 Franken angemessen wäre. Ich glaube aber, das macht keinen grossen Unterschied. Wenn wir schon sagen, dass wir heute, im Jahr 2014, 100 000 Franken als Schwelle erachten, die in der Schweiz massgeblich sein soll, dann sollten wir die Entscheidung für diese Schwelle von 100 000 Franken hier und im Rest des Gesetzes auch durchziehen. Das prägt sich damit ein; es wird dann wahrscheinlich für Jahrzehnte die Schwelle sein. Das wissen in der Folge auch alle Beteiligten. Es gibt dann nicht verschiedene andere Schwellen, sondern wir bleiben bei diesen 100 000 Franken.

Darum bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.

Bei der Frage der Bargeldzahlungen in Artikel 8a bitten wir Sie ebenfalls, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Es geht um ein Konzept, das ein wenig aus der Not heraus erarbeitet wurde, und zwar aufgrund dessen, was wir hier im Rat nach der letzten Beratung hinterlassen haben und was der Ständerat dann zu eruieren versucht hat. Die Verwaltung hat jetzt einen Weg gefunden, der es ermöglicht, weiterhin in einem Bijouterie-Geschäft oder beim Autokauf 100 000 Franken bar zu bezahlen oder etwa wenn ich z. B. ein Kunstwerk kaufen würde - was ich zu so einem Betrag wahrscheinlich nie in meinem Leben tun werde. Solche Geschäfte werden in der Schweiz gemacht; der Markt in der Schweiz ist dafür auch bekannt. Wir sollen diesen Markt schützen, auch für die Zukunft. Eine nachhaltige Lösung, um all diese Märkte - den Schmuckhandel, den Luxusgüterhandel, aber auch den Auto- und den Kunstwerkehandel usw. - zu schützen, können wir also nur erreichen, wenn wir eine Gafi-konforme Lösung erarbeiten. Diese liegt jetzt hier vor mit diesem Konzept des Bundesrates, das Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt.

Niemand anderes als derjenige, der das Geld entgegennimmt, hat die Möglichkeit, festzustellen, ob da irgendetwas schiefläuft. Wenn wir diese Pflicht an jemanden weitergeben, indem wir sagen, dass irgendein Finanzintermediär dazwischengeschaltet werden müsse, so muss man fragen, wie dieser denn feststellen soll, ob das Geld aus Geldwäscherei stammt oder ob allenfalls andere Verbrechen oder Vergehen dahinterstecken. Darum ist diese - sehr eingeschränkte - Prüfungspflicht bei den Händlern am richtigen Ort. In Artikel 8a Absatz 2 heisst es ja auch, dass die Händler den Hintergrund und Zweck eines Geschäftes abklären müssen, wenn es ungewöhnlich erscheint, ausser es sei die Rechtmässigkeit erkennbar. Wie Sie schon an der Formulierung merken, ist die Hürde nicht sehr hoch.

Darum bitten wir Sie, auch hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Noch zum Einzelantrag Portmann: Gestern Abend, also am Abend vor der Behandlung dieses Geschäftes hier im Rat, kam irgendwann einmal ein E-Mail rein, in dem sich der Wortlaut dieses Einzelantrages fand, dies, obschon wir uns schon in der Differenzbereinigung befinden. Das ist schon etwas, möchte ich sagen, herausfordernd, ist es doch sehr schwierig, einen solchen Antrag noch zu prüfen. Allerdings muss ich sagen, dass wir in der Kommission das vorliegende Konzept wirklich eingehend besprochen haben, wobei wir - zumindest die Kommissionsmehrheit - zum Schluss gekommen sind, dass das ein auch für die Wirtschaft gangbarer Weg sei.

Ich bitte Sie darum, auch den Einzelantrag Portmann abzulehnen und überall den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.