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Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-10-04

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-04

Wortprotokoll

Im Anschluss an das, was Kollege Pfisterer Thomas gesagt hat, möchte ich der Kommission, die ja so oder so über diese Frage nachdenken muss, sei es nun im Sinne ihres Antrages oder im Sinne des Antrages Pfisterer Thomas, noch eine weitere Hausaufgabe mitgeben. Ich bin der Meinung, dass man die Frage der Einschränkung des Kontrahierungszwanges auch unter einem [PAGE 652] spezifisch verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt näher überprüfen muss.

Ich habe festgestellt, dass in der Botschaft zum Gesichtspunkt der Wirtschaftsfreiheit nichts ausgesagt wird. Natürlich können wir das in einem Bundesgesetz regeln. Wir unterliegen ja nicht der Verfassungsgerichtsbarkeit. Ich habe überhaupt nicht gesagt, die Wirtschaftsfreiheit sei verletzt. Ich habe nur gesagt, wenn man diese Frage prüfe, gehe es darum, auch noch zu schauen, ob die Regelung, die man ausarbeite, unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsfreiheit zulässig sei.

Was meine ich damit ganz konkret? Zur Wirtschaftsfreiheit gehört die Gleichbehandlung der Gewerbegenossen. Das ist ein Aspekt der Wirtschaftsfreiheit. Im Sinne einer Anregung - nur im Sinne einer Anregung - wäre ich sehr dankbar, wenn man sich bei der Überarbeitung auch noch im Detail dazu äussern könnte, ob diese Gleichbehandlung gewährleistet ist, wenn irgendjemand - lassen wir jetzt noch offen, wer das sein könnte - das Recht hat zu sagen: Mit dem schliesse ich einen Vertrag, aber mit diesem nicht. Da könnten sich unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsfreiheit so, wie sie in Artikel 94 der Bundesverfassung statuiert ist, Probleme ergeben. Wir sollten diese Frage prophylaktisch überprüfen und hierüber auch Aufschluss erteilen.

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