Zäch Guido · Nationalrat · 1999-12-08
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-08
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" will für die Krankenversicherung verwirklichen, was in der Unfallversicherung Standard ist. Grundversicherte Patientinnen und Patienten haben Anrecht auf freie Arzt- und Spitalwahl innerhalb der ganzen Schweiz. Die alles beherrschende, kleinkrämerische, 26fache kantonale Gesundheitsverwaltung wird durch das schweizweite Wahlrecht der Patientinnen und Patienten zu innovativen Lösungen zwingen. Die Gesundheitskosten in der Schweiz belaufen sich, wie Sie wissen, auf rund 40 Milliarden Franken. Dies entspricht mehr als 10 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Die Frage muss erlaubt sein, ob der vorherrschende medizinisch-bürokratische Komplex für diese riesigen Beträge die optimale Gesundheitsversorgung anbietet. Solange die Patientenströme durch Kantonsregierungen, Kantonsärzte und Kostenträger gelenkt werden und sich nicht nach der Qualität der Leistungserbringer und den Wünschen der Patienten richten, muss diese Frage verneint werden.
Die Gesundheitskosten haben sich innert den letzten zwölf Jahren verdoppelt. Da mutet es eigenartig an, wenn der Bundesrat und meine beiden Vorredner nun der Initiative vorwerfen, sie sei kostensteigernd, ohne dazu allerdings Zahlen zu nennen oder den Beweis dafür antreten zu können. Überall, wo faire Wettbewerbsbedingungen eingehalten werden, sinkt der Preis bei besserer Qualität. Das gilt auch für das 40-Milliarden-Geschäft "Gesundheit".
Die Initiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" schafft erstmals neue Spielregeln. Die Spiesse werden damit insofern gleich lang, als jeder zugelassene Anbieter für die Behandlung grundversicherter Patienten den gleichen Beitrag aus der Grundversicherung verlangen kann. Insofern bedeutet freie Arzt- und Spitalwahl freien Wettbewerb. Erfolgreich werden in diesem Wettbewerb nur Ärzte oder Spitäler sein, die sich am Wohl der Patienten orientieren. Die Freiheit der Patienten besteht selbstverständlich auch darin, Prämien allenfalls dadurch zu sparen, dass sie sich entschliessen - und nicht andere für sie -, aus dem grundsätzlich offenen Kreis der Leistungserbringer ein Versicherungspaket mit eingeschränkter Wahl der bevorzugten Ärzte und Spitäler auszuwählen.
Die Initiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" stärkt somit nicht einfach die Rolle der Privatspitäler, wie ihr oft vorgeworfen wird, sondern zielt im Kern auf eine Stärkung der Rolle der versicherten Personen - und dazu gehören wir alle - und ihrer Krankenversicherung. Der Staat hat die Rolle des Wettbewerbshüters zu übernehmen. Dass im [PAGE 2435] heutigen Gesundheitssystem die Rationierung der ärztlichen Leistungen immer lauter gefordert wird, zeugt von den bestehenden Systemmängeln. Von Rationierung zu sprechen, bevor man die immensen Sparmöglichkeiten der Rationalisierung und der Konzentration der Kräfte ausschöpft, ist im reichsten Land der Welt ethisch nicht vertretbar. Die gleiche Behandlung aller Versicherten bezüglich der Beiträge an die medizinischen Leistungen darf sich nicht nur auf Patienten der Spitäler auf der Spitalliste beziehen. Eine Neuordnung der Spitalfinanzierung muss eine Gleichbehandlung aller Leistungserbringer schaffen. Dafür sorgt diese Initiative.
Die Initiative wurde am 23. Juni 1997 eingereicht und am 26. November 1999 durch die Kommission behandelt, aber zu wichtigen Fragen wurde keine Antwort gegeben.
Die gesamtschweizerische Spitalplanung, die Spitalfinanzierung durch Auftragsentgelt anstatt durch Defizitdeckung, die Gleichbehandlung der öffentlichen und der privaten Spitäler im staatlichen Bereich, die Kostentransparenz, die Vergleiche ermöglicht, die Qualitätskontrolle - alle diese Probleme sind nicht behandelt worden.
Daher beantrage ich, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen - mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag im Rahmen der zweiten Etappe der KVG-Revision auszuarbeiten, der insbesondere die Frage der freien Arztwahl gemäss Artikel 41 KVG, die gesamtschweizerische Spitalplanung und Spitalfinanzierung, die Qualitätskontrolle und die Gleichbehandlung im stationären Bereich regelt.
Ich bitte Sie, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen.