Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-01
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen und dem Antrag der Minderheit Niederberger, dem Beschluss des Nationalrates und damit auch dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Was liegt diesem Verpflichtungskredit zugrunde? Es ist der Bedarf, der anlässlich der Asylkonferenz im Januar 2013 ermittelt wurde. Dort kamen die Kantone mit dem EJPD zum Schluss, dass es 500 Haftplätze braucht und dass unter dem Strich nur so ein kostengünstigeres Asylverfahren möglich sein wird; das ist eine Einigung zwischen dem EJPD und den Kantonen. Wer schon versucht hat, solche Einigungen zusammen mit allen Kantonen zu machen, weiss, dass es ein langer Weg ist, bis man dann wirklich übereinkommt, dass man eine Lösung auf diese Weise gemeinsam umsetzt. Die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylwesens, die Sie ja verabschiedet haben, verkürzt die Zeit, gibt die Möglichkeit, die Hafttage zu verkürzen und die Asylverfahren in allen Regionen durchzuführen. So können auch die Entscheide rascher vollzogen werden.
Es ist sicher unbestritten, und das ist auch die Argumentation der Mehrheit, dass der Bereich des Wegweisungsvollzugs und die Belegung der ausländerrechtlichen Haftplätze etwas Volatiles sind. Der Bedarf ist von vielen exogenen Entwicklungen wie Anzahl der Asylgesuche, Schutzquote, Effizienz des Dublin-Systems usw. abhängig. Es ist selbstverständlich, dass der Bedarf laufend überprüft werden muss.
Ich möchte Sie aber noch daran erinnern, dass man sich ursprünglich darüber unterhalten hat, dass sich der Bund beim Bau von Administrativhaftplätzen, da es sich ja um eine kantonale Kompetenz handelt, zu 50 Prozent beteiligen soll. Sie haben dann im Parlament entgegen dem Antrag des Bundesrates entschieden, dass der Finanzierungsbeitrag für den Bau von Administrativhaftplätzen bis zu 100 Prozent betragen soll; das ist von Ihnen gekommen. In Befolgung Ihres Auftrages geht man jetzt von 60 Prozent aus. Man geht also nicht bis zu 100 Prozent, sondern geht von 60 Prozent statt von 50 Prozent aus. Das ergibt dann diese 120 Millionen Franken.
Ich möchte Sie schon bitten, konsequent zu bleiben und jetzt das, was diesem Entscheid, "bis zu 100 Prozent", entspricht, auch im Budget abzubilden und diese 120 Millionen Franken für die Finanzierung der Administrativhaft zu geben.