Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-01
Wortprotokoll
Ich möchte einen allgemeinen Überblick über die Anträge des Bundesrates geben, ohne auf die einzelnen Details oder Kürzungen einzugehen. Der Bundesrat schlägt Ihnen in der Budgetbotschaft erstens vor, dass wir hier die Kürzungen aus dem KAP umsetzen, wie wir es in anderen Bereichen auch machen. Das sind Kürzungen von 56 Millionen Franken; ich komme noch darauf zu sprechen. Er schlägt zweitens eine Kompensation mit Blick auf die Inlandleistung beim Fleischimport vor. Das ist etwas, was bei der Agrarpolitik 2014-2017 diskutiert wurde. Dort wurde auch gesagt, dass das verrechnet bzw. angerechnet würde. Drittens beantragt er Querschnittkürzungen, die eigentlich mit all dem nichts zu tun haben, die also nicht einfach die Agrarpolitik oder den Landwirtschaftsbereich betreffen, sondern alle Bereiche. Querschnittkürzungen sind eine flächendeckende Massnahme über die sieben Departemente hinweg; ich komme auch darauf noch zu sprechen.
Zuerst jetzt also einmal zu den Massnahmen zur Umsetzung des KAP bzw. zu den Beiträgen der Departemente, die dazu dienen, das Kürzungsvolumen, das Sie uns beim KAP aufgetragen haben - wenn ich Sie daran erinnern darf -, wirklich erreichen zu können: Wir haben es hier gemacht, wie wir es immer machen. Wir haben berechnet, welches Departement welchen Beitrag leisten muss. Die Departemente haben dann selbst geprüft, in welchen Bereichen sich das umsetzen lässt, und sie haben dann auch versucht auszutarieren. Diese Kürzungen von 56 Millionen Franken sind also eine Massnahme im Rahmen des KAP und beruhen auf einem Auftrag des Parlamentes.
Es wurde von Ihnen zu Recht gesagt, dass bei der Agrarpolitik 2014-2017 ein Rahmenkredit, ein Zahlungsrahmen mit einem Verpflichtungskredit, beschlossen wurde. Aber es ist natürlich so, jetzt einmal unabhängig von Treu und Glauben und davon, wie man das verstanden hat: Finanzrechtlich stecken Verpflichtungskredite in einem Zahlungsrahmen einfach einen Rahmen ab - der Name sagt es ja -, innerhalb dessen man sich bewegen kann und natürlich auch eventuelle Veränderungen mitberücksichtigt oder Sparmassnahmen trifft. Wenn Sie wirklich Sparmassnahmen treffen müssen und wenn Sie jeden Bereich ausschliessen, bei dem ein Verpflichtungskredit in einem Zahlungsrahmen besteht, dann haben Sie keinen grossen Handlungsspielraum mehr, um ein Sparpotenzial zu realisieren. Darum ist es finanzrechtlich durchaus vertretbar zu sagen, dass ein Zahlungsrahmen an sich nicht bedeutet, dass es gottgegeben genau ein bestimmter Betrag sein muss. Da sind wir uns sicher einig.
Sie sagen jetzt: Das wurde aber so zugesichert. Ich war bei der Agrardebatte nicht dabei. Ich sage Ihnen jedoch: Finanzrechtlich haben die dortigen Beschlüsse die Bedeutung eines Zahlungsrahmens, und darum können im Rahmen der Budgetberatungen eben auch die KAP-Massnahmen zum Agrarbereich umgesetzt werden.
Das Zweite ist die Kompensation mit Blick auf die Inlandleistung beim Fleischimport, das wurde in der Diskussion klar gesagt. Mein Kollege, Herr Bundesrat Schneider-Ammann, hat darauf hingewiesen, dass die Landwirte dann den Vorteil höherer Preise für das inländische Schlachtvieh hätten. Das hat man also klargemacht, deshalb können Sie nicht sagen, Sie hätten das jetzt in der Budgetdebatte zum ersten Mal gehört. Es wurde schon vorher zum Ausdruck gebracht. In einer Sitzung habe ich gehört, das sei eine einseitige Erklärung meines Kollegen gewesen und nicht ein Vertrag. Da muss ich sagen: Bei vielen Positionen gibt es solche Erklärungen, bei vielen Positionen sagt man, man müsse es dann im Agrarbudget anrechnen lassen. Auch das ist also nicht aus der Luft gegriffen.
Ich höre jetzt, die Mindereinnahmen beliefen sich auf 28 und nicht auf 37 Millionen Franken, den Betrag, von dem man damals gesprochen habe. Ich nehme das zur Kenntnis. Wenn das die Auskunft des Bundesamtes für Landwirtschaft ist, wird es sicher richtig sein.
Das Dritte sind die Querschnittkürzungen. Diese betreffen alle Positionen, bei denen wir seit Jahren eine Teuerung von 1,5 Prozent eingerechnet haben. Nun haben wir aber seit einer ganzen Anzahl von Jahren nie eine Teuerung von 1,5 Prozent gehabt. Wenn wir die Teuerung nun bei all diesen Positionen von 1,5 auf 0,4 Prozent reduzieren, also um 1,1 Prozentpunkte, sparen wir ja nicht effektiv etwas, aber wir können das Budget entlasten. Deshalb wird es schwierig, wenn Sie sagen, es sei ungerecht, dass man eine solche Teuerung - die es gar nicht gibt - ausgleiche. Es ist richtig, dass man sich diese Gedanken macht, da es nun einmal solche Positionen gibt. Wenn man die nichteingetretene Teuerung über mehrere Jahre hochrechnet, stellt man fest, dass es kumuliert bei verschiedenen Positionen mehr als 5 Prozent waren. Darum erachte ich diese Massnahme durchaus als vertretbar. Es geht darum, eine Teuerung, zu der es nicht kommt, nicht anzurechnen.
Für den Fall, dass Sie das jetzt im Landwirtschaftsbereich machen, hat das WBF vorgeschlagen, es dort zu tun, wo es nicht unmittelbar auf die Direktzahlungen durchschlägt - also nicht bei den Direktzahlungen, nicht dort, wo es wirklich einkommensrelevant ist, sondern vor allem bei den Investitionsbeträgen. Ich denke, es ist vertretbar, dass man es nicht bei einem direkt wirksamen Einkommensbestandteil macht. So gesehen können Sie nicht sagen, was der Bundesrat vorgeschlagen habe, sei nicht vertretbar oder nicht nachvollziehbar. Man kann politisch darüber diskutieren, ob man beim Zahlungsrahmen in diesem Fall eine Punktlandung machen soll, das ist dann aber eine ganz andere Diskussion.
Nun komme ich noch zur Frage von Frau Ständerätin Fetz zu den Umschulungsbeihilfen - trotz des Risikos, dass Herr Ständerat Eberle mir dann wieder Zynismus vorwirft -: Umschulungsbeihilfen gibt es seit dem Jahr 2004. Die haben wir dort eingeführt, um ausstiegswilligen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern - sage ich jetzt einmal - zu ermöglichen, sich umzuschulen. Das ist ein gutes Instrument. Wir haben seit 2004 immer gleich hohe Beträge eingesetzt. Insgesamt haben in zehn Jahren zwei Dutzend Personen davon Gebrauch [PAGE 1114] gemacht. Das ist sehr wenig. Wir brauchen die Beträge nie. Wir haben immer Kreditreste in dieser Position. Trotzdem gehen Sie hin und stocken diese Position auf. Ja, da muss ich Ihnen sagen: Als Finanzministerin habe ich wenig Verständnis dafür. Wenn ein Bedürfnis besteht, kann man gerne darüber diskutieren. Aber das Bedürfnis ist während zehn Jahren nicht nachgewiesen worden. Jetzt sagen Sie, dass es sicher nächstes Jahr nachgewiesen werden und die Umschulung noch viel mehr gebraucht werden wird. Ich muss Ihnen sagen, ich verstehe diese Argumentation nicht ganz. Man kann auch sagen, wir budgetierten es und hätten dann wieder Kreditreste. Vorhin haben Sie aber beim Beratungsaufwand gesagt, das sei keine sinnvolle Art des Budgetierens. Das meine ich auch. Deshalb möchte ich das im Beratungsaufwand auch etwas genauer machen. Das ist die Erklärung zu dieser Position.