Lexipedia

preparatory:AB 16110

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Bei Buchstabe a Ziffern 1 und 2 werden die Ärztinnen und Ärzte sowie die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren als Leistungserbringer anerkannt. In Ziffer 3 wird festgehalten, dass auch die Leistungen von Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin Leistungen erbringen, umfasst werden. Die Minderheit möchte nunmehr Ziffer 3 ausweiten und - unter vom Bundesrat zu bestimmenden Voraussetzungen - auch die Chiropraktorinnen und Chiropraktoren Leistungen verordnen lassen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist mit dem Bundesrat der Ansicht, dass hier keine weitere Türe geöffnet werden sollte und dass die Triage und die Behandlungsleitungsfunktion der Ärzte zu erhalten sind. Eine Ausweitung der Verordnungskompetenz [PAGE 660] würde auch einem allfällig einzuführenden Hausarztmodell entgegenstehen.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.