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Huber Gabi · Nationalrat · 2011-09-30

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-30

Wortprotokoll

Das Anliegen dieser parlamentarischen Initiative, nämlich die Änderung der Scheidungsfolgen nach Eintritt eines Vorsorgefalles und damit eine Änderung von Artikel 124 ZGB, beschäftigt das Parlament und den Bundesrat schon seit mehreren Jahren. Der Nationalrat beschloss am 15. März 2006 auf Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen, zwei parlamentarischen Initiativen, die eine Änderung der ZGB-Bestimmungen über die Teilung der BVG-Austrittsleistungen bei Scheidung verlangten, keine Folge zu geben. Gleichzeitig nahm der Nationalrat eine von seiner Kommission für Rechtsfragen eingereichte Motion an, die den Bundesrat beauftragte, den Reformbedarf im Bereich des Vorsorgeausgleichs und der Kinderbelange abzuklären und dem Parlament, unter Berücksichtigung der Forschungs- und Umfrageergebnisse von 2004/05, die erforderlichen Revisionsvorschläge zu unterbreiten.

Der Ständerat nahm diese Motion am 19. Dezember 2006 an. In der Folge setzte das Bundesamt für Justiz eine Expertenkommission ein, und diese Expertenkommission schloss ihre Arbeit im Mai 2009 ab. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement arbeitete anhand der Vorschläge der Expertenkommission einen Vorentwurf aus und schickte diesen Vorentwurf im Dezember 2009 in die Vernehmlassung. Im Februar 2010 beschloss die Kommission, die Beratung der parlamentarischen Initiative wiederaufzunehmen, sobald die Vernehmlassungsergebnisse und allfällige Vorschläge des Bundesrates vorliegen. Im Oktober 2010 nahm der Bundesrat Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft.

Die Kommission wurde an ihrer Sitzung vom 1. September 2011 informiert, dass die Botschaft dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2012 unterbreitet wird. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass es angesichts der Arbeiten, die der Bundesrat zur Erfüllung der Motion 05.3713 bisher unternommen hat, nicht gerechtfertigt ist, die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative zu verlängern, und er beantragt deshalb deren Abschreibung.

Ihre Kommission hat mit 8 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, die parlamentarische Initiative 07.454 abzuschreiben.