Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-09-30
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-30
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion wird das neue "Too big to fail"-Gesetz ablehnen.
Einmal mehr haben wir unter künstlichem Zeitdruck eine Vorlage erarbeitet, die zwar gut gemeint ist, aber die Zielsetzung nicht erfüllt. Das Ziel war doch klar, Grossverluste oder gar ein Konkurs einer systemrelevanten Bank dürfen nicht dazu führen, dass die Schweizer Steuerzahler nochmals Milliardenbeträge für die Banken garantieren müssen. Wir wollten zudem die systemrelevanten Aktivitäten für die Schweizer Wirtschaft sicherstellen. Dieses Ziel haben wir nur teilweise erreicht. Die höheren Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen bilden zwar einen zusätzlichen Puffer, um Verluste abzufedern. Die Details dazu sind aber nur in der Verordnung verankert, sie sind teilweise missverständlich formuliert, und wir riskieren, dass wir mit einer Überdosierung die Banken auch zur Reduktion von inländischen Geschäften, z. B. hinsichtlich ungedeckter KMU-Kredite, zwingen.
Wir haben aber wenig getan, um die Risiken für die Schweiz wirklich zu reduzieren. Eines erscheint heute schon gewiss: Selbst wenn das "Too big to fail"-Gesetz schon in Kraft gewesen wäre, hätten wir die Grossverluste der UBS in London damit nicht verhindert. Wäre der Verlust noch grösser ausgefallen, hätte erneut das Schweizer Stammhaus für die Verluste in London geradestehen müssen. Dies möchten wir eben möglichst vermeiden. Der Bundesrat war aber nicht imstande, uns Wege aufzuzeigen, wie wir die Beistandspflicht innerhalb eines Finanzkonzerns reduzieren können. Sie hier im Saal haben es abgelehnt, die Banken mit Anreizen dazu zu bringen, schon heute die physische Abtrennung von systemrelevanten Unternehmensteilen freiwillig und ohne Not vorzunehmen. Wir wollten weiter gehen als Sie, was die Sicherstellung der systemrelevanten Aktivitäten in der Schweiz anbetrifft. Pläne und Vorbereitungen sind gut, eine Umsetzung ist besser. Wenn wir schon wenig für die Risikoreduktion tun, dann soll den Banken wenigstens die Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital erleichtert werden, indem die Zwangswandelanleihen und die Umwandlung nicht nur von der Emissionsabgabe befreit werden. Damit die Cocos, eben diese Zwangsanleihen, auch von Grossinvestoren aus Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz oder von solchen, die aus administrativen Gründen generell keine Anleihen mit Verrechnungssteuern kaufen, gekauft werden, wollten wir auch die Verrechnungssteuer auf diesen neuen Instrumenten eliminieren. Wir wollten auch die Schaffung weiterer Instrumente zur Eigenmittelbeschaffung offenlassen. Sie haben dies abgelehnt, und es wird sich weisen, ob die Banken trotzdem in der Lage sein werden, die nötigen zusätzlichen Eigenmittel am Markt zu beschaffen. Wenn nicht, befürchte ich auch aus diesem Grund einen Abbau von Dienstleistungen für die Schweizer Wirtschaft. In jedem Fall werden die Grossbanken vieler dieser Cocos im Ausland ausgeben, wo weder [PAGE 1870] Emissionsabgaben noch Verrechnungssteuern anfallen, und damit gehen erneut Arbeitsplätze in der Schweiz verloren.
Die Vorlage ist, wie gesagt, zwar gut gemeint, aber im Detail unbefriedigend, und deshalb lehnen wir das vorgeschlagene Gesetz ab.