Killer Hans · Nationalrat · 2011-09-30
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-30
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, den einstimmigen Kommissionsentscheid bei Artikel 1, die Kürzung des Gesamtkredites auf 150 Millionen Franken zu unterstützen. Die Kürzung resultiert aus dem Projekt "Erneuerung des Bundeshauses Ost", wie wir gehört haben, wobei nicht die Erneuerung, d. h. die bauliche Werterhaltung, der Ausbau des Dachgeschosses und die energetische Optimierung infrage gestellt werden. Die Gesamtsanierung ist an sich richtig und wichtig.
Kritik in der Kommission fand allein die Thematik eines zusätzlichen Untergeschosses unter dem bestehenden Gebäude. Ich bin als "Baumensch" auch immer erfreut, wenn die Baubranche zeigen kann, zu welch komplexen Bauverfahren und Bausystemen sie fähig ist. Dies hat aber zweifellos seinen Preis - auch hier ist es so. Das Einbauen eines zusätzlichen Untergeschosses unter ein bestehendes Gebäude ist quasi wie die Operation eines Patienten am offenen Herzen. Zwar sind die technischen Mittel vorhanden, und die Methode ist bewährt, sie ist aber aufwendig. Ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis ist stark infrage gestellt. Zwar ist im Baugewerbe mit Geld fast alles machbar, was die Bauherrschaft will - deren Anliegen kann die Branche in aller Regel erfüllen -, aber das ist ebenfalls in aller Regel mit sehr hohen Kosten verbunden. Diese Kosten müssen durch einen sehr guten Nutzen gerechtfertigt sein, sonst sind sie nicht zu verantworten. Dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt hier nach Meinung der Kommission nicht. Rund 25 Millionen Franken für dieses zusätzliche Untergeschoss sind unverhältnismässig. Als Vergleich: Wenn man die gleichen Raumbedürfnisse in offener Baugrube, also z. B. im Vorhof, erstellen würde, wären es rund 10 Millionen Franken. Ist es zu verantworten, dass die Auflagen der Denkmalpflege und des archäologischen Dienstes mehr als 10 Millionen Franken kosten? Wir meinen: Nein. Auch wenn ich persönlich - und mit mir auch die Baubranche - Freude an dieser herausfordernden Bauleistung haben würde - dieser Mehrpreis ist übertrieben. Hier müsste eine andere Lösung gefunden werden.
Wenn jetzt zu hören ist, dass bei Nichtgenehmigung und den dabei verursachten Verzögerungen des Baubeginns bereits Mietkosten durch abgeschlossene Mietverträge für Ersatzbüroraum verursacht würden, zeigt sich hier leider noch einmal, wie sinnvoll der Entscheid des Nationalrates gewesen ist, die KöB aufzulösen. Erst im letzten Moment ein Bauvorhaben zu beurteilen und dabei quasi nur Ja sagen zu können, weil sonst Kosten entstehen, ist absolut unbefriedigend. Die Kommission hat keinen Ermessensspielraum gehabt. Ohne Kompetenzen und frühzeitigen Einbezug der Kommission ist deren Arbeit sinnlos, wie wir es hier am Beispiel des Bundeshauses Ost sehen.
Geben wir den Projektanten den Auftrag, nochmals Alternativen zu prüfen und allenfalls die Realisierung dieser zusätzlich benötigten Räume unter dem Vorplatz des Bundeshauses Ost zu suchen. Was vor dem Parlamentsgebäude, auf dem Bundesplatz, möglich war, müsste auch beim Objekt Bundeshaus Ost möglich sein, nämlich die Inanspruchnahme des Untergrundes des Vorplatzes, und dies bei vernünftigen Kosten.
Unterstützen wir also den Antrag der Kommission auf Kürzung des Kredits, und entscheiden wir über den Gesamtumbau, wenn man die Problematik des zusätzlichen Raumbedarfs im Untergeschoss kostenbewusst geklärt hat.