Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-09-30
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-30
Wortprotokoll
Mit einer starken Minderheit der Kommission ersuche ich Sie, der Petition Folge zu geben.
Die Petition verlangt, dass gleichgeschlechtliche Paare in Sachen Eltern- und Adoptionsrechte den Ehepaaren gleichgestellt werden. Wie die Kommissionssprecherin deutscher Sprache gesagt hat, haben wir bereits zwei Motionen, die der Bundesrat zur Ablehnung beantragt. Umso mehr ist der Handlungsbedarf aus Sicht der Minderheit gegeben. Nehmen Sie zur Kenntnis: Experten schätzen, dass Tausende von Kindern in Familien mit einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft aufwachsen. Das Adoptionsverbot, insbesondere auch das Verbot der Stiefkindadoption, bewirkt nun nicht, dass diese Kinder nicht in diesen Partnerschaften aufwachsen, es bewirkt bloss, dass diese Kinder rechtlich nicht geschützt sind. Das ist ein weiterer Grund, weswegen Sie dieser Petition unbedingt Folge geben sollten. Denn dieser fehlende Rechtsschutz hat gravierende Folgen für die Kinder. Es bestehen kein Unterhalts- und kein Erbrecht, keine verwandtschaftlichen Beziehungen zum zweiten Elternteil. Im Falle einer Trennung gibt es keine rechtlichen Ansprüche, kein Besuchsrecht. Der sozialversicherungsrechtliche Schutz ist absolut ungenügend, es gibt keine Kinder-, keine Waisenrenten. Das ist eine Situation, die für die Kinder unhaltbar ist.
Es wurden in der Kommission demokratiepolitische Argumente ins Feld geführt. Wir hatten, das stimmt, im seinerzeitigen Partnerschaftsgesetz von einer rechtlichen Regelung abgesehen, weil wir damals die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung fürchteten. Aber die Abstimmung fand im Jahr 2005 statt. In der Zwischenzeit ist ein grosser Wandel in der gesellschaftlichen Akzeptanz festzustellen. Ich verweise [PAGE 1836] auch auf die Umfrage, die gemacht worden ist: 86 Prozent, also eine deutliche Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer, haben sich für eine rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Elternschaft ausgesprochen. Das ist das Resultat einer Isopublic-Umfrage. 53 Prozent unterstützen die gemeinsame Adoption, und zwei Drittel der Befragten waren für eine Anerkennung der Stiefkindadoption.
Zur Frage, ob es diesen Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften schlechter geht als den anderen Kindern: Nein! Für das Wohl der Kinder sind zwei Dinge entscheidend: zum einen eine Beziehung, die funktioniert, das betrifft die Beziehungsqualität von Partnerin und Partner oder der gleichgeschlechtlichen Partner bzw. Partnerinnen, zum andern der Rechtsschutz. Genau das, dieser Rechtschutz, fehlt heute. Wir können uns doch nicht über die Realitäten hinweglügen. Deswegen ersuche ich Sie, mit der Unterstützung der Petition die politische Verantwortung für diese Kinder wahrzunehmen und einen ersten Schritt in Richtung gleiche Chancen für alle Familien in der Schweiz zu machen, für gleichgeschlechtliche wie für heterosexuelle Partnerschaften.
Wir brauchen eine Lösung. Das ist unbestritten. Was heisst das, wenn Sie jetzt der Petition Folge geben? Die Petition wird dann nicht umgesetzt, sondern sie geht zurück an die Kommission für Rechtsfragen, und die hat dann den Auftrag, im Sinne der Petition einen Kommissionsvorstoss auszuarbeiten. Das heisst, die Vorstösse, die jetzt vom Bundesrat abgelehnt worden sind, zeigen den Weg in Bezug auf die Volladoption wie auch in Bezug auf die Stiefkindadoption. Meines Erachtens hat die Kommission für Rechtsfragen ihre Arbeit nicht gemacht, indem sie einfach sagt, sie lehne die Petition ab. Wenn Sie jetzt die Petition an die Kommission zurückweisen, können wir genau die Arbeiten nachholen, die wir hätten machen müssen.
In diesem Sinn bitte ich Sie: Folgen Sie der starken Minderheit. Es bestehen hier grosse rechtliche Lücken, die zulasten des Kindes gehen.