Lexipedia

Frick Bruno · Ständerat · 2011-06-07

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-07

Wortprotokoll

Nach dem Votum von Herrn Kollege Reimann komme ich als Kommissionssprecher doch noch zum Einsatz. Das Erste: Warum haben wir die Motion Chopard-Acklin abgelehnt? Herr Chopard-Acklin verlangt ein gesamtschweizerisch gleichwertiges Zulassungs- und Kontrollsystem für private Sicherheitsfirmen. Es bestehen in der Schweiz inzwischen zwei Konkordate, ein deutsch- und ein westschweizerisches, denen sich die Kantone anschliessen können. Die Kompetenz bleibt bei den Kantonen, und das soll - so unsere Überzeugung - so bleiben. Da nun für alle Kantone die Möglichkeit besteht, einem Konkordat beizutreten, sind die Regelungen stark vereinheitlicht. Darum ist der Vorstoss als solcher überflüssig.

Das Zweite: Die Bürgerwehren sind nicht Gegenstand dieses Vorstosses. Bürgerwehren unterscheiden sich von privaten Sicherheitsfirmen in der Gewerbsmässigkeit. Währenddem eine Sicherheitsfirma ihre Dienste allen in einer Region oder landesweit anbietet, ist die Bürgerwehr eine Selbsthilfe von Bürgern in einer bestimmten Region, in einem Quartier oder in einer Strasse. Diese Leute arbeiten unentgeltlich und nicht gewerbsmässig. Wenn sie gegen Entgelt arbeiten und ihre Dienste auf diese Weise anbieten, benötigen sie ebenfalls eine Bewilligung.

Im Übrigen kann man über Bürgerwehren durchaus geteilter Meinung sein. Solange sie vernünftig den Schutz eines Quartiers oder den Schutz von Frauen oder Kindern in diesem Gebiet sicherstellen, haben sie ganz sicher ihre Berechtigung. Aber sie dürfen das Gewaltmonopol nicht für sich beanspruchen und dürfen ganz sicher nicht bewaffnet tätig sein und gegenüber Personen Gewalt anwenden, es sei denn im Sinne eines Notstandes, indem sie einen Übeltäter festhalten und diesen vorübergehend seiner Freiheit berauben. Die Kommission hat sich nicht darüber unterhalten; Bürgerwehren sind nicht Gegenstand der Motion Chopard-Acklin und sind darum im Zusammenhang mit diesem Vorstoss auch nicht behandelt worden. Soweit sie sich in vernünftigem Mass dem Schutz des eigenen Quartiers verschreiben, können wir nichts dagegen haben, d. h., sofern sie das Gewaltmonopol des Staates respektieren und höchstens in beschränktem Mass im Sinne eines Notstandes, zum Schutz einer Frau, eines Kindes usw., Gewalt anwenden.