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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-06-07

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-07

Wortprotokoll

Das ist eine Bestimmung, die umstritten sein könnte. Absatz 2 sieht vor, dass die Eltern innerhalb eines Jahres seit der Geburt des ersten Kindes verlangen können, dass das Kind den Ledignamen des andern Elternteils erhält. Bei mir und meiner Frau wäre das zum Beispiel dann der Fall gewesen, wenn wir bei der Heirat entschieden hätten, Bürgi zu heissen, und dann nach zehn Jahren ein Kind gehabt hätten und zum Schluss gekommen wären, dass das Kind Wetzel heissen solle. Dass meine Kinder den Namen meiner Frau trügen, hätte sich beispielsweise dann aufgedrängt, wenn meine Frau in der Zwischenzeit Nationalrätin geworden wäre. (Heiterkeit)