Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-06-07
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-07
Wortprotokoll
Ich gestehe es offen: Als der Antrag zu dieser ergänzenden Übergangsbestimmung der Spitalfinanzierung erstmals auf den Tisch der SGK kam, hatte ich Mühe damit. Mein erster Satz damals lautete - ich habe noch einmal nachgeschaut -, dass ich anerkenne, dass Probleme bestünden, und dass ich auch den Willen anerkenne, diese zu lösen, aber dass ich die Wirkung dieses Antrages nicht einschätzen könne.
Mühe hatte ich allerdings vor allem mit Absatz 3 der neuen Bestimmung, auf welchen in der Folge denn auch verzichtet worden ist und den Sie in der Fahne nicht mehr finden. Aber ich hatte eigentlich bis gestern Abend auch bei der nun vorliegenden Formulierung der Übergangsbestimmung noch ein gewisses Verständnis für die Stimmen, welche darauf verzichten wollen. Es kann durchaus argumentiert werden, dass die Bestimmung inhaltlich überflüssig sei, weil die Genehmigungs- und Rechtsmittelinstanzen für Tarif- und Prämienerhöhungen im Verfahren Antragsbegründungen, die auf den Einfluss des Systemwechsels verweisen, ohnehin nicht akzeptieren könnten, ja abweisen müssten. Es kann mit Blick auf Absatz 2 durchaus darauf hingewiesen werden, dass hier doppelt genäht werde, da das KVG bei Verwaltungs- und Beschwerdeverfahren ohnehin integral und somit auch dessen Artikel 39 Absatz 2ter angewendet werden müsse. Bei Absatz 2 könnte sogar geltend gemacht werden, dass die ausschliessliche Nennung der Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit verwirrlich sein könne, da ja die weiteren Planungskriterien und insbesondere jenes des Bedarfs keineswegs ausgeschlossen werden sollen.
Bei allem Verständnis, das ich für die Kritik gegenüber der neuen Übergangsbestimmung aufbringen kann, hat mich aber die laufende und sehr harzige Umsetzung der Spitalfinanzierung nun doch dazu gebracht, diese Vorlage zu unterstützen. Ganz offensichtlich wird zurzeit schaufelweise Sand ins Getriebe geworfen. Ganz offensichtlich wird mit allen Mitteln versucht, die Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung hinauszuzögern, auszusitzen und zu behindern. Auch hiefür habe ich ein gewisses Verständnis, denn ich habe der Änderung der Spitalfinanzierung, so, wie sie im Parlament zur Schlussabstimmung gekommen ist, mit guten Gründen nicht zugestimmt.
Im Weiteren, dies sei einmal mehr mit aller Deutlichkeit gesagt: Solange keine monistische Finanzierung, eine Finanzierung aller Behandlungen nach gleichen Grundsätzen und aus einer Hand, ohne Unterscheidung von ambulanter und stationärer Leistungserbringung, eingeführt wird, werden wir hier auch keine Remedur schaffen können. So weit mein Ceterum censeo. Ich hoffe, die Einsicht ringsum wachse, denn Flickschusterei bringt hier nichts, das sollten wir endlich einsehen - danke, dass ich das hier auch wieder einmal zur Kenntnis geben darf.
Was mich nun aber an der laufenden Entwicklung tatsächlich beunruhigt, ist die massive Reaktion vieler Kreise, auch jene der KdK gestern Abend, auf den Vorschlag der SGK. Ich muss daraus schliessen, dass vielerorts eben doch daran gedacht wird, den Systemwechsel als Anlass zur Anhebung von Tarifen und Prämien zu nehmen. Allzu neu wären solche Übungen ja keineswegs, haben doch die KVG-Revisionen immer wieder, trotz der gegenteiligen Absichten, zu höheren und nicht etwa zu tieferen Prämien geführt.
Wenn der Bundesrat auf Seite 5 seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative darauf hinweist, es sei ja in Artikel 59c der Verordnung von 1995 über die Krankenversicherung klar festgehalten, dass - Frau Kollegin Fetz hat ebenfalls darauf hingewiesen - ein Wechsel des Tarifmodells keine Mehrkosten verursachen dürfe und in diesem Sinne die Zielsetzung des Entwurfes der Kommission vorweggenommen sei, erinnere ich mich an die ganze Übung Tarmed und kann eigentlich nur den Kopf schütteln. Es ist ja schön, dass wir diese Verordnungsbestimmung haben: Aber hat sie tatsächlich etwas genützt? Zwar kann ich die Ängste der Spitäler noch nachvollziehen - und als Verwaltungsrat der Spital Thurgau AG teile ich sie -, dass sie als Letzte von den Hunden gebissen werden. Hingegen scheinen mir die vehementen Reaktionen der Kantone doch auch vom schlechten Gewissen herzurühren, und das ja durchaus mit Grund, was jene Kantone anbetrifft, die bereits heute bei den nach der Übergangsphase angestrebten 55 Prozent angelangt sind, nun aber ihren Anteil wieder nach unten korrigieren wollen.
Der Anhang 1 der Botschaft spricht ja Bände. So war das von uns nie gedacht und im Übrigen auch von der Gesundheitsdirektorenkonferenz auch nie in Aussicht gestellt worden. Persönlich ärgere ich mich zudem, weil die ursprünglichen Vorschläge des Bundesrates zur Spitalfinanzierung bekanntlich noch ein sogenannt dual-fixes System anpeilten, bei welchem der Verteilschlüssel fix bei 55 Prozent geblieben wäre, womit wenigstens die steten Reibereien zwischen Kantonen und Versicherern hätten reduziert werden können; das wäre immerhin etwas gewesen. Auf Betreiben von Kantonen, welche bisher bereits einen Kostenanteil von über 55 Prozent getragen hatten, wurde der dual-fixe Verteiler in der Folge aber wieder aufgeweicht und die Formel der mindestens 55 Prozent eingeführt.
Ausgerechnet diese Kantone - der Kanton Genf als Beispiel, der ohnehin heute schon die höchsten Prämien hat - haben ihre Betreffnisse jetzt ebenfalls auf 55 Prozent oder gar weiter reduziert; vielleicht gibt das ja auch Rückenwind für die Einheitskasse. Diese Entwicklung liegt aber nicht im Sinne des Erfinders. Der Sinn des Erfinders findet sich in den Materialien zur Gesetzgebung. Offenbar haben die Kantone diese Materialien auf die Seite gewischt. Sie dürfen das tun, aber den Bürgerinnen und Bürgern sollte dann auch klar gezeigt werden, dass deshalb die Prämien steigen werden. Deshalb bin ich froh um die heutige Diskussion; sie stellt ins Schaufenster, was hier abläuft.
Ins Schaufenster gestellt gehört aber auch eine andere Fehlentwicklung: Es gibt ja durchaus auch Kantone, welche die Spielregeln - die sich im Gesetz oder in den Materialien finden - einhalten wollen. Für Kantone wie den meinen ist die Übergangsregelung mit dem Anstieg des Finanzierungsanteils auf 45 bis 55 Prozent denn auch gedacht. Der Kanton Thurgau hat seinen Finanzierungsanteil - Sie sehen das im Anhang 1 der Botschaft - von 35,4 Prozent im Jahr 2005, wie auch immer man diese Zahl interpretieren will, für das Jahr 2012 auf 48 Prozent hinaufgesetzt.
Wohin führt das aber auf der Prämienseite? Mit grossem Erstaunen sehe ich im "Brennpunkt Gesundheitspolitik 2/11" von Santésuisse unter dem schönen Titel "Kantone wälzen Kosten auf Prämienzahler ab" in einer ebenso schönen, farbigen Grafik, dass es sogenannt nichtprämienneutrale Kantone gibt, deren Verhalten hier eben angeprangert wird; und dann finden sich ein paar als prämienneutral bezeichnete Kantone, darunter auch der Kanton Thurgau. Dass hier aber seitens der Kassen die Absicht bestünde, die Prämien zu [PAGE 460] senken, kommt nirgends zum Ausdruck; wie ich höre, werden dazu - mindestens im Thurgau - auch keinerlei Anstalten gemacht. Die Prämien werden also nicht gesenkt werden. Auch das ist nicht die Absicht des Erfinders.
Der Wortlaut von Absatz 1 der nun vorgeschlagenen Übergangsbestimmung trägt dieser weiteren Fehlentwicklung keine Rechnung. Ich bin leider auch nicht in der Lage, eine prämiensenkende, also positiv formulierte Fassung zu liefern, ohne die staatliche Einflussnahme weiter auszuweiten, was ich nicht will. Ins Schaufenster gehört aber auch diese Fehlentwicklung. Ich danke Ihnen für die heutige Diskussion, welche aufzeigt, was nun abzulaufen droht. Ich danke für dieses Schaufenster.
Nicht nachvollziehen kann ich, das muss ich ehrlich sagen, den Vorschlag des Bundesrates, wie er uns da überreicht worden ist, der zu guter Letzt zwar auch Öffentlichkeit bringen will - aber wie? Mit einem Bericht! Entschuldigung, Herr Bundesrat, aber was soll das? "Das Departement erhebt die Kosten- und Prämienwirkungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung." Also wiederum Statistik und Zahlenbeigen, welche ebenso Kosten verursachen und dann später möglicherweise - ich lese das auf Seite 4 der Stellungnahme des Bundesrates - "mit grösster Vorsicht zu interpretieren" sind, das ist Ihre Äusserung zu den Statistiken von 2005. Der Bericht würde sodann ja klarerweise post festum erscheinen, wenn eben die Prämien bereits hinaufgesetzt worden sind, und dann bringt er ausser Kosten nichts.
Ich bin deshalb nicht für den Vorschlag des Bundesrates, ich bin für das Vorgehen der Kommission. Ich bitte Sie um Eintreten.