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Fetz Anita · Ständerat · 2011-06-07

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-07

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Zusammen mit dem Bundesrat beantragen wir Nichteintreten. Dass die Kantone diese Vorlage einhellig und vehement - wirklich vehement - ablehnen, ist nur das eine. Für mich ist das nicht der hauptsächliche Grund, für Nichteintreten zu plädieren. Ich meine, manchmal haben die Kantone nicht Recht. Aber in diesem Falle bitte ich Sie wirklich, auf Ihren Kanton zu hören. Ich gehe einmal davon aus, Sie haben auch schon einiges gehört, denn die Aufregung dort ist sehr gross.

Zum Antrag der Kommission: Was beantragt sie Ihnen? Ich bitte Sie, das ganz genau anzuschauen, weil damit prinzipiell einmal Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Schauen Sie Absatz 1 der Übergangsbestimmungen an. Dort wird beispielsweise verlangt: Tariferhöhungen können nicht mit der Änderung der Tarifstruktur begründet werden. So weit, so gut! Die Frage ist jetzt nur, welche Tarife da gemeint sind. Geht es um den einzelnen Tarif der Kasse A für das Spital B? Oder geht es um alle Tarife für alle Spitäler auf der Spitalliste eines Kantons? Oder geht es gar um alle Tarife, sowohl für Spitäler, die auf der Liste sind, als auch für Spitäler, die nicht auf der Liste sind? Es steht hier nichts darüber. Das Wort "Tarif" finden Sie in den ganzen Gesetzen rund um die Spitalfinanzierung dutzendfach, es ist nicht klar, welche Tarife hier gemeint sind. Das ist mal der eine Punkt.

Der andere Punkt: Ich nehme einmal an, dass die Kommission meint, dass der Übergang zur neuen Tarifstruktur, also der Wechsel des Tarifmodelles, kostenneutral sein muss. Damit sind wir auch einverstanden, aber das braucht man nicht in einer Übergangsbestimmung zu regeln. Das steht nämlich bereits glasklar in Artikel 59c Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung über die Krankenversicherung. Die Kostenneutralität eines Tarifmodellwechsels steht also bereits in der Verordnung. Dazu brauchen Sie keine Übergangsregelung.

Zu Absatz 2, in dem von den Kriterien der Qualität und der Wirtschaftlichkeit bei der Neuzulassung von Spitälern die Rede ist: Das ist im KVG seit Ewigkeiten eine banale Selbstverständlichkeit. Sie werden überall bestätigt finden, dass sämtliche Sachen, die zugelassen werden, wirtschaftlich, wirksam und qualitativ gut sein müssen. Das ist gar nichts Neues. Das die Kritik zum konkreten Vorschlag gemäss Initiative.

Ich bitte Sie aber auch, sich folgende Überlegungen zu machen: Die Spitalfinanzierung haben wir in diesem Rat vor dreieinhalb Jahren besprochen - vor dreieinhalb Jahren! Alle Eckdaten sind gesetzlich festgeschrieben - wie gesagt, auch die Tatsache, dass die neue Tarifstruktur kostenneutral eingeführt werden muss. Man hat dreieinhalb Jahre lang nichts gehört. Die Kantone haben längst geplant und ihre Gesetze angepasst. Jetzt, quasi in letzter Minute, ein halbes Jahr vor der Einführung, noch etwas zu ändern widerspricht Treu und Glauben. Es würde dem Ständerat nicht gut anstehen, solche Entscheide zu etwas zu fällen, von dem man dreieinhalb Jahre lang annahm, es sei in Ordnung. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass der Vorschlag auch in der Kommission "last minute" auf den Tisch des Hauses kam. Natürlich kann man immer Vorstösse einreichen, aber ich glaube, dahinter steht weniger eine Strategie als eine Last-Minute-Reaktion.

Ich bitte Sie, auch Folgendes zu bedenken: Es ist nicht so, dass die Spitalreform nichts ändert und keine Mehrkosten verursacht, Kollege David. Dieser Rat hat in seiner Mehrheit bestimmt, dass neu die Investitionen der Spitäler mit eingerechnet werden, dass sich die Kassen neu auch an der Finanzierung der nichtuniversitären Lehre beteiligen müssen, dass neu die Spitalfreiheit gilt, die dann auch von den Kantonen und Kassen entsprechend finanziert werden muss. Vor allem gilt neu auch, dass die Kantone die Behandlung von OKP-Patienten in Privatspitälern mitfinanzieren müssen.

Ja, Sie glauben doch nicht etwa, dass so was kostenneutral umgesetzt wird? Das hat genau diese Mehrheit beschlossen, die jetzt, in letzter Minute, die dringliche Änderung des Bundesgesetzes will. Die entsprechende Minderheit, vielleicht erinnern Sie sich noch an das eine oder andere Votum, war insbesondere auch dagegen, dass die Investitionen der Spitäler neu von den Kassen übernommen werden. Das ist nun aber Tatsache, das steht jetzt im Gesetz. Solche Zusatzfaktoren bringen natürlich auch Mehrkosten mit sich.

Ich glaube allerdings nicht, dass die Mehrkosten sehr gross sein werden; da wird jetzt vor allem mal spekuliert. Es gibt bis jetzt keine wirklich harten Zahlen, die einen Vergleich zuliessen; es gibt einfach mal einen Handgelenk-mal-Pi-Schätzung der Santésuisse. Das macht sie aber jeden Frühling, sie nennt jeden Frühling irgendeine Zahl, die möglichst hoch ist, damit man dann im Herbst, wenn die effektiven Prämienerhöhungen kommen, ganz erleichtert ist, dass es doch nicht so viel ist, wie man im Frühjahr gesagt hat. Die neue Spitalfinanzierung wird aber Mehrkosten verursachen.

Das sind die wichtigsten Gründe, die gegen den Schnellschuss - ich kann es leider nicht anders sagen - der Kommissionsmehrheit sprechen. Dennoch: Ich gebe zu, bin doch auch ich Prämienzahlerin, dass es mir nicht egal ist, dass beispielsweise mein Kanton, wie viele andere auch, den Wechsel dazu benutzt, seinen Kostenanteil zuungunsten des Kassenanteils zu ändern - ja! Das ist wirklich nicht richtig! Das macht nicht nur mein Kanton, sondern zum Beispiel auch Nidwalden. Mein Kanton geht von 63 auf 55 Prozent; [PAGE 459] Nidwalden von 58 auf 45 Prozent, Appenzell Innerrhoden von 61 auf 47 Prozent, Genf von 73 auf 55 Prozent. Das stimmt! Und das wird die Prämien erhöhen, weil die Belastung vom Steuerzahler weg hin zu den Kassen geht.

Aber es ist nicht die Aufgabe des nationalen Gesetzgebers, den Kantonen in ihre Finanzen hineinzureden. Sie dürfen sicher sein: In meinem Kanton wird das nicht so bleiben. Wir haben nämlich ein Kantonsparlament, das sich um solche Sachen kümmert. Das können Ihre Kantonsparlamente auch machen. Sie können nämlich den Kanton dazu verpflichten - vielleicht eher nach den Verhandlungen, das tun sie, wenn sie clever machen -, nachher wieder hinaufzugehen. Es ist nämlich nicht verboten, mehr als 55 Prozent des Kostenanteils zu bezahlen; es heisst "mindestens 55 Prozent".

Die Kantone werden, wenn es in ihren Regionen Prämienerhöhungen gibt, selber dafür verantwortlich sein, und die Kantonsparlamente werden verändern können, wenn sie denn wollen. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, hier den Kantonen in ihre Finanzen hineinzureden. Sie haben sonst immer das Gefühl, die Kantonsfinanzen seien sakrosankt, da habe der nationale Gesetzgeber nichts zu sagen.

Ich bitte Sie, sich in diesem Falle auch daran zu halten und auf die Vorlage nicht einzutreten.