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Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Heute haben die ausstehenden Krankenkassenprämien ein beunruhigendes Ausmass erreicht. Es müssen etwa zwei Prämienprozente als Debitorenverluste abgebucht werden. Das sind über 300 Millionen Franken im Jahr. Aus diesem Grunde sind die heute in Artikel 9 der Krankenkassenverordnung enthaltenen Regelungen zu erweitern und zu präzisieren. Die vom Bundesrat entworfene Lösung hat namentlich mit Absatz 2 den Protest der Sozialhilfebehörden hervorgerufen. Diese befürchten, zu einem sehr frühen Zeitpunkt und in Zusammenhang mit Menschen, die an sich keine Sozialhilfeempfänger sind, mit der Problematik belastet zu werden.

Ihre Kommission hat diesen Befürchtungen Rechnung getragen und präzisiert, dass die Benachrichtigung der zuständigen kantonalen Behörde erst zu erfolgen hat, wenn der Versicherer im Betreibungsverfahren bereits das Fortsetzungsbegehren gestellt hat. Mit dieser Formulierung wird auch sichergestellt, dass die Versicherer das Betreibungsverfahren zu Ende führen. Die Möglichkeit, den Aufschub der Leistungen anzudrohen und vorzunehmen, ist zudem ein sehr geeignetes Mittel, um Zahlungen zu erwirken.