Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin Dreifuss wird das noch detaillierter wissen. Nur kurz: Es ist in der Tat so, dass die Versicherung die kantonalen Behörden avisiert, wenn sie die Kostenübernahme aufschiebt und das Fortsetzungsbegehren im Betreibungsverfahren gestellt hat. Dann läuft die Zahlungspflicht über die kantonalen Fürsorgebehörden. Wenn keine Leistungen der Kasse mehr zu erwirken sind, dann wird der Leistungserbringer schlussendlich über die Fürsorgebehörde bezahlt werden. Das ist für ihn natürlich aufwendiger. Aber er hat immerhin die Möglichkeit, die Zahlungen dort einzuziehen. Wenn die Krankenkassenprämie wieder bezahlt wird, dann wird der Leistungsaufschub aufgehoben, und dann bezahlt die Krankenkasse rückwirkend; sie wird also ihre Leistungen rückwirkend wieder erbringen.