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Gross Jost · Nationalrat · 2003-06-16

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-16

Wortprotokoll

Nur ganz kurz zu Ziffer 1: Wir sind bei der Frage der Wohnsitzpflicht von Verwaltungs- und Geschäftsführungsorganen in der Schweiz in verschiedenen Gesellschaftsformen dem Ständerat gefolgt. Dieser ist der Auffassung, angesichts der ungeklärten Rechtsfragen sei es richtig, die ganze Materie in das GmbH-Recht zu delegieren. Man muss auch noch die WTO-Kompatibilität abklären. Hier muss man den warnenden Stimmen in der letzten Nationalratsdebatte Recht geben; das ist verfrüht und nicht hinreichend abgeklärt.

Deshalb möchten wir - wie der Ständerat - bei verschiedenen Bestimmungen des Obligationenrechtes beim bestehenden Recht bleiben und das in einer späteren Phase einer vertieften und sorgfältigen Prüfung unterziehen.