Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-16
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-16
Wortprotokoll
Die Neubeurteilung wurde vom Bundesrat beschlossen. In die Arbeiten involviert waren die Dienststellen sämtlicher Departemente, welche Akten ins Bundesarchiv abgeliefert haben, für welche Einsichtsgesuche gestellt worden sind - EDA, VBS, EFD, EVD - sowie das Bundesarchiv aus dem EDI und die Schweizerische Nationalbank.
Die Frage nach dem Haftungsrisiko des Bundes wurde im Rahmen eines verwaltungsinternen Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz untersucht. Für eine Haftung des Bundes müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein: Schaden, Zusammenhang mit einer amtlichen Tätigkeit, adäquate Kausalität, Beamteneigenschaft des Schädigers, Widerrechtlichkeit. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss jeweilen im Einzelfall geprüft werden. Drohungen wurden seitens der eingeklagten Firmen nicht geäussert, allerdings war sich der Bundesrat bei der Entscheidfindung des latenten Risikos solcher Schadenersatzforderungen an den Bund bewusst.