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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-17

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Vogler, Sie greifen ein Thema auf, das sicher viele bewegt und das allgemein bekannt ist. Trotzdem glauben wir, dass ein generelles Verbot des Konsums von Alkohol zwischen 9 Uhr abends und 8 Uhr morgens in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs nicht zielführend ist.

Es gibt heute schon rechtliche Möglichkeiten, dass ein Transportunternehmen eigene Bestimmungen, strengere Bestimmungen erlassen kann. So haben die SBB beispielsweise ein Alkoholverkaufsverbot in den Bahnhöfen nach 22 Uhr festgelegt. Trotzdem finden Sie natürlich in den Zügen der SBB und auf Bahnhofsarealen regelmässig Kundinnen und Kunden, die schon alkoholisiert sind oder mit Alkohol in der Sporttasche oder anderswo den Zug besteigen. Das können die SBB mit diesem Verbot leider nicht verhindern.

Deshalb glauben wir: hehre Intention, aber in der Praxis nicht umsetzbar.

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