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AB 161651

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-17

Wortprotokoll

2013 wurden dem Bienengesundheitsdienst 15 Vorfälle von erhöhtem Bienensterben gemeldet. In 10 Fällen konnten in den toten Bienen Pestizide nachgewiesen werden, in 5 Fällen ist die Ursache unbekannt. Seit 1983 werden in der Schweiz pro Jahr durchschnittlich 10 bis 15 Verdachtsfälle von Vergiftungen mit Pflanzenschutzmitteln bei Honigbienen gemeldet. Trotz der erhöhten Sensibilisierung der Landwirte und der Imker für die Problematik hat die Zahl der gemeldeten Fälle in den letzten dreissig Jahren nicht zugenommen. Auch scheint die Art der verwendeten Pflanzenschutzmittel keinen Einfluss auf die Vergiftungshäufigkeit zu haben. Heute werden andere Mittel und Wirkstoffgruppen angewendet als vor zwanzig Jahren.

Vor diesem Hintergrund gehen unsere Experten davon aus, dass die Dunkelziffer nicht sehr hoch ist. Das Zentrum für Bienenforschung und seit April 2013 der Bienengesundheitsdienst arbeiten eng mit der Praxis zusammen. Die Forschung, die Zulassung und der Vollzug sind um die Ursachenaufklärung bei erhöhtem Bienensterben bemüht. Die Resultate werden in der Überprüfung der Zulassungs- und Anwendungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel berücksichtigt. In vielen Fällen ist die Ursache auf eine Fehlanwendung zurückzuführen. Bisher ist bekannt, dass auch im Jahr 2013 in mindestens zwei Fällen Pestizide nicht gemäss Vorschrift angewendet wurden.

Bisher gibt es keine Daten zu Vergiftungsfällen bei Wildbienen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird das Risiko für Honigbienen evaluiert. Bislang wurde davon ausgegangen, dass durch den Schutz der Honigbienen auch Wildbestäuber geschützt sind. Neue internationale Anforderungen an die Bewertung für Bienen sind in Bearbeitung, und in Zukunft werden neu neben einer Risikobeurteilung für die Honigbienen entsprechende Bewertungen für Wildbienen und Hummeln gefordert.

In Erfüllung des Postulates Moser 12.3299 hat sich der Bundesrat bereiterklärt zu prüfen, ob ein Aktionsplan zur Reduktion der durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken sinnvoll ist. Sollte der Bundesrat die Erarbeitung eines Aktionsplanes beschliessen, wird die in der Motion der WBK-NR 13.3367 geforderte Senkung der Risiken für Bienen und Umwelt darin berücksichtigt.

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