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AB 161652

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-17

Wortprotokoll

Es trifft zu, dass im Kanton Wallis während der Wintersaison eine Zunahme der Arbeitslosigkeit beobachtet werden kann. Gründe dafür sind, dass die Walliser Wirtschaft stark von saisonalen Aktivitäten geprägt ist - in Tourismus, Baugewerbe und Landwirtschaft - und dass für Arbeitnehmende dieser Sektoren im Winter nicht genügend andere Stellen vorhanden sind. Die strenge Verwaltungspraxis, die vom Bundesgericht bestätigt wurde, sieht jedoch vor, dass eine arbeitslose Person nicht entschädigt wird, wenn sie sich mit einer saisonalen Beschäftigung begnügt und keine unbefristete Anstellung auch ausserhalb ihres Berufes sucht. Bisher sind bei den Kontrollen des Seco keine offensichtlichen Verstösse gegen diese Regel aufgefallen.

Zu den Kosten: Hierzu müssten die Beträge der Arbeitslosenentschädigungen, die an Mitarbeitende von Walliser Baufirmen ausgezahlt werden, mit den Beträgen in anderen Regionen und Wirtschaftssektoren verglichen werden. Das Seco erarbeitet derzeit eine entsprechende Studie. Die Resultate werden voraussichtlich Ende Jahr vorliegen. Eine fundierte Analyse der Kosten, die den verschiedenen Faktoren und Mechanismen gerecht wird, bedarf einer soliden Datengrundlage und einer wissenschaftlich gesicherten Methodik. Daher hat die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2012 eine externe Studie in Auftrag gegeben, deren Resultate voraussichtlich in diesem Sommer vorliegen werden.

Zur Nachahmungsgefahr: Es besteht kaum Nachahmungsgefahr, da in jedem Kanton eine andere wirtschaftliche und geografische Situation vorherrscht. Für eine Nachahmung müsste sich die wirtschaftliche Situation eines Kantons rasch ändern, und zwar in dem Sinne, dass in kurzer Zeit beschäftigungsintensive Unternehmen einer starken jahreszeitlichen Schwankung ihrer Produktion unterworfen würden und gleichzeitig keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden wären. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr gering. [PAGE 344]