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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2014-03-17

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-17

Wortprotokoll

Die Auswertung des BAV zum Verlagerungsbericht 2013 kommt neben vielen anderen Erkenntnissen auch zu folgenden Schlüssen:

1. Das Ziel des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes, den Lastwagentransit auf 650 000 Fahrten zu beschränken, steht nicht mehr zur Debatte.

2. Die vorhandenen Verlagerungsinstrumente werden die Zahl der Lastwagenfahrten nicht unter eine Million bringen.

3. Auch mit der Neat wird die Produktionssteigerung alleine nicht dazu führen, dass das Verlagerungsziel genug gefördert wird.

4. Der Zusatzkredit von 180 Millionen Franken, der Gegenstand des heutigen Geschäfts ist, führt nicht zur weiteren Verlagerung, wie es das Gesetz verlangt, sondern er verhindert einzig die Rückverlagerung auf die Strasse. [PAGE 367]

So ist der Antrag, den Zahlungsrahmen um 180 Millionen Franken zu erhöhen und um fünf Jahre bis ins Jahr 2023 zu verlängern, folgerichtig. Er erfüllt die mit Motionen des Nationalrates und des Ständerates aus dem Jahr 2012 gestellte Forderung. Wer heute auf den kombinierten Verkehr und auf die Nutzung der rollenden Landstrasse setzt und in seinem Unternehmen auch entsprechend investiert, will Planungssicherheit. Aufgrund der Vollendung der Neat und des 4-Meter-Korridors, der erst 2020 bereitstehen wird, ist die Verlängerung des Zahlungsrahmens notwendig. Ab 2020 verbleiben den Transportunternehmen nur wenige Jahre, um die effiziente Nutzung des Angebots in ihren Betrieben umzusetzen. Falls sich die Fertigstellung verzögert, wird die unterstützte Anlaufzeit noch kürzer.

Der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung verlangt die Verlagerung des Güterverkehrs von Grenze zu Grenze und das Güterverkehrsverlagerungsgesetz eine Reduktion der Anzahl der alpenquerenden Lastwagenfahrten auf 650 000. Angesichts dieser Vorgaben haben wir absolut kein Verständnis für den Minderheitsantrag. Die Antragsteller stört es offensichtlich nicht, dass die Vorgabe des Gesetzes ab 2018 nicht eingehalten wird; sie sind bereit, eine noch grössere Missachtung des Gesetzes in Kauf zu nehmen und damit den Willen der Schweizer Bevölkerung, die der Alpen-Initiative zugestimmt hat, zu missachten.

Solange ein Gesetz in Kraft ist, haben sich alle daran zu orientieren. Offensichtlich fehlt aber der politische Wille, die Vorgaben des Gesetzes einzuhalten. Der Zusatzkredit sichert einzig den Status quo. Den Erhalt des Status quo mit dem Minderheitsantrag noch infrage zu stellen ist absolut inakzeptabel. Bereits heute wäre mehr möglich. Das zeigen die Zahlen von 2013. Eine Verringerung der alpenquerenden Lastwagenfahrten ist dank eines störungsfreien Gotthard-Schienenverkehrs möglich geworden, und das bedeutet eine prozentuale Zunahme des Transports auf der Schiene. Die Zahlen zeigen, dass sich das Transportgewerbe umstellen und auf neue Gegebenheiten einstellen kann. Es wird den 4-Meter-Korridor nutzen, es wird die neuen Terminals nutzen und die neuen Zulaufstrecken in Italien befahren. Es würde auch mit der Alpentransitbörse zurechtkommen, wie sie auf Schweizer Seite im Gesetz schon vorbereitet ist. Dazu fehlt aber offensichtlich auch der politische Wille. Heute geht es leider nur darum, die Situation in den Alpentälern und entlang der Zufahrtsachsen nicht zu verschlimmern. Mit dem Zusatzkredit wird ein sanfter Anreiz zur Verlagerung aufrechterhalten.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Binder abzulehnen, damit verhindert werden kann, dass sich ein Anteil des Güterverkehrs wieder auf die Strasse zurückverlagert.