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Maurer Ueli · Bundesrat · 2014-06-16

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2014-06-16

Wortprotokoll

Das Verbot der Gruppe Al Kaida und verwandter Organisationen geht ursprünglich auf einen Erlass des Bundesrates im Jahre 2001 zurück. Bedingt durch die Revision der gesetzlichen Grundlagen war dieses nur bis Ende 2011 aufrechtzuerhalten. Danach erliess die Bundesversammlung im Dezember 2011 eine mit dem bundesrätlichen Verbot inhaltlich identische Verordnung. Diese Verordnung ist auf den 31. Dezember 2014 befristet und kann gemäss Gesetz nicht verlängert werden. Daneben führte der Gesetzgeber 2012 mit der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit die Möglichkeit von Tätigkeitsverboten ein. Gemäss der Botschaft des Bundesrates soll dieses Instrument auch im neuen Nachrichtendienstgesetz beibehalten werden. Das Tätigkeitsverbot kann aber das auslaufende Verbot der Al Kaida nicht ersetzen, da bisher keine Verstösse gegen das Verbot bekanntwurden und damit ein konkreter Adressat für ein Tätigkeitsverbot fehlt. Der Bundesrat hat 2011 ein allgemeines wie auch spezielles Organisationsverbot auf Gesetzesebene geprüft und verworfen.