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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2014-06-16

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-16

Wortprotokoll

Die Räte haben 2006 im Rahmen des Infrastrukturfonds 6 Milliarden Franken für Agglomerationsprogramme beschlossen. Zweimal sind dafür Kredite freigegeben worden: 2006 2,56 Milliarden und 2010 1,5 Milliarden Franken, und zwar für die erste Generation des Programms Agglomerationsverkehr. Mit dieser Vorlage sollen nun 1,68 Milliarden Franken für die Elemente der zweiten Generation freigegeben werden. Damit verbleiben für zukünftige Beiträge an Agglomerationsprogramme von den 6 Milliarden noch 250 Millionen Franken.

41 Programme sind eingereicht worden; 36 davon hat der Bundesrat anerkannt, fünf hat er abgelehnt. Die KVF-NR hat noch ein Programm zusätzlich anerkannt. Damit Agglomerationsprogramme anerkannt werden können, müssen sie gesetzlich vorgegebene Kriterien erfüllen: Sie müssen die Qualität des Verkehrssystems verbessern, die Siedlungsentwicklung nach innen fördern, die Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch senken sowie die Verkehrssicherheit erhöhen. Für die zweite Generation der Projekte gilt zudem, dass sie 2019 baureif sein müssen und dass ihre Finanzierung geklärt sein muss.

Die knappen finanziellen Mittel haben eine strenge Priorisierung verlangt. So stehen für die Massnahmen der ersten Priorität, der A-Liste, 1,68 Milliarden zur Verfügung. Für die Programmelemente der zweiten Priorität, der B-Liste, stehen zu wenig Mittel zur Verfügung. Sie würden Bundesbeiträge in der Höhe von 1,47 Milliarden Franken erfordern. Für Massnahmen der dritten Priorität, die mittel- und langfristige Investitionen erfordern, fehlt die Finanzierung. Bei nichtberücksichtigten Projekten fehlt es am Konkretisierungsgrad, somit auch an der Baureife und/oder an der Finanzierung, die nicht geklärt ist.

Die Kommission hat zwei nichtberücksichtigte Projekte diskutiert und beurteilt. Für Chablais beantragt die Mehrheit die Aufnahme des Programms, dagegen gibt es aber einen Minderheitsantrag. Keine Mehrheit in der Kommission hat die Aufnahme des Programms der Region Interlaken gefunden. Eine Kommissionsminderheit beantragt dessen Aufnahme. Der Antrag der Minderheit wird im Rahmen der Detailberatung genauer erläutert.

Die Minderheit Hurter Thomas beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Finanzierungsströme im Schienen- und Strassenverkehr zu klären. Die Kommissionsmehrheit sieht jedoch keinen Zusammenhang zum Antrag über die Freigabe der Mittel für die Massnahmen der zweiten Generation, da die 1,68 Milliarden Franken aus den bereits 2006 beschlossenen 6 Milliarden Franken des Infrastrukturfonds stammen.

Die Freigabe der Mittel wird aber den Topf Agglomerationsverkehr des Infrastrukturfonds fast gänzlich leeren. So gilt es in der Tat, auch die Zukunft der Agglomerationsprogramme zu diskutieren. Für eine dritte Generation und folgende Generationen fehlt die finanzielle Basis. Diese soll mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, dem NAF, geschaffen werden. Wenn wir bedenken, dass nur schon für die zweite Generation Programme mit einem Investitionsvolumen von 20 Milliarden Franken eingereicht worden sind, dann ist klar, dass wichtige Projekte für unser gesamtes Verkehrssystem nicht ohne zusätzliche Mittel realisiert werden können. 75 Prozent der Bevölkerung leben in Städten und Agglomerationen, und 80 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich dort. Damit ist klar, wo die Verkehrsprobleme am grössten sind. In den Agglomerationsräumen überlagern sich lokale, regionale und nationale Netze. 85 bis 90 Prozent aller Staus entstehen in den Agglomerationsräumen.

Auch in Zukunft werden Bevölkerung und Arbeitsplätze in den urbanen Räumen am stärksten wachsen. Die Verkehrsbewältigung stellt uns hier auch vor die grössten Probleme. Demgegenüber sind hier aber auch die eingesetzten Mittel gemessen an der Wirkung pro Einwohner am grössten. Das Potenzial, mit geeigneten Massnahmen Pendlerströme zu verlagern, ist hier ebenfalls am grössten. So ist für die nächsten Generationen der Agglomerationsprogramme mit einem jährlichen Finanzbedarf von gegen 400 Millionen Franken zu rechnen. [PAGE 1104]

Damit ist klar, dass die Agglomerationsprogramme auch bei der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds eine wichtige Rolle spielen werden. Die Städte und Agglomerationen sind die zentralen Wirtschaftsmotoren und erwarten, dass die finanzielle Basis mit einer ausreichenden Dotierung geschaffen wird. In weiteren Generationen der Agglomerationsprogramme werden dann auch die Kriterien zur Aufnahme angepasst werden müssen. Die Abstimmung von Siedlung und Verkehr muss nicht nur über die Bereitstellung der passenden Verkehrsmittel erfolgen: Auch verkehrsvermeidende und ressourcenschonende Massnahmen zugunsten einer grösseren Anzahl finanzierbarer Massnahmen sind stärker zu gewichten.