Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-16
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-16
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin in meiner Funktion als Verwaltungsratspräsident des Regionalverkehrs Bern-Solothurn und als Stadtpräsident von Solothurn auch Teil der Agglomerationsprogramme der zweiten Generation. Die meisten Anliegen sind aufgenommen worden, aber nicht ganz alle.
Nun zum Antrag der Minderheit II: Mir geht es nicht darum, gegen das Projekt Chablais anzutreten. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass wir hier in diesem Saal nicht über 41 Projekte entscheiden können; dazu braucht es ein ausgedehntes Vorprüfungsverfahren. In der Botschaft ist ausführlich festgehalten, wie dieses Prüfungsverfahren abgelaufen ist. Der eigentliche Prozess zur Prüfung der Programme der zweiten Generation ist im Wesentlichen analog zur Prüfung der Programme der ersten Generation abgelaufen, wobei der Prozess etwas gestrafft werden musste, weil 41 Projekte eingereicht worden sind statt 30 wie in der ersten Generation. Unter Federführung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) und in Zusammenarbeit mit den weiteren beteiligten Bundesämtern - Astra, Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Verkehr - hat man diese Programme und Projekte einzeln geprüft. Ergänzend dazu ist eine externe Arbeitsgemeinschaft aus Fachleuten von privaten Planungs- und Beratungsbüros mit einem Mandat beauftragt worden, den Prüfprozess zu begleiten und eine Zweitmeinung zu formulieren. Externe Private haben also diesen Ablauf geprüft, inhaltlich und formell.
Das ARE überprüfte vorerst die Frage, ob die Grundanforderungen erfüllt waren. Es wurden zusätzliche Unterlagen angefordert, eine Fragerunde wurde durchgeführt. Anschliessend nahmen die beteiligten Bundesämter und die externen Fachleute unabhängig voneinander eine Beurteilung der Programme als Ganzes und der einzelnen Massnahmen vor. Das Ergebnis wurde mit allen Beteiligten in Konferenzen bereinigt und einer gemeinsamen, abgestimmten Beurteilung entgegengeführt. Zusätzlich sind interne Bilanzkonferenzen abgehalten worden, in denen die Beurteilungen gesamtschweizerisch verglichen worden sind.
So konnte sichergestellt werden, dass alle Agglomerationsprogramme und Massnahmen nach ihren entsprechenden Besonderheiten und gleichzeitig nach einem einheitlichen Massstab beurteilt werden. Mit den Trägerschaften wurde das auch fachlich diskutiert. Aufgrund der Gespräche und Beurteilungen sind dann diese Klassifizierungen vorgenommen worden. A-Massnahmen weisen ein sehr gutes oder gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf und sind zwischen 2015 und 2018 bau- und finanzierungsreif. B-Massnahmen weisen ein sehr gutes oder gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, sind aber erst zwischen 2019 und 2022 bau- und finanzierungsreif. C-Massnahmen weisen ein ungenügendes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf oder haben einen zu geringen Reifegrad.
Aufgrund dieser Beurteilung sind wir mit unserem Antrag der Minderheit II der Auffassung, dass wir diesen Prozess hier im Parlament nicht nachvollziehen können. Klar nehmen wir die Äusserungen seitens der Regionen zur Kenntnis; wir haben alle Sympathien für diese Regionen. Aber wir sind der Auffassung, dass die Klassifizierungen aufgrund von objektiven Massstäben und Kriterien verwaltungsintern und durch ein externes Beurteilungsgremium genügend gut vorgenommen worden sind. Wenn wir jetzt einzelne B-Massnahmen in das A-Programm aufnähmen, gäbe es bei anderen Projekten, z. B. beim Projekt Davos und bei anderen, möglicherweise genauso viele Gründe, dies zu tun. Aber dann haben wir wieder zu wenig Finanzmittel. Sie wissen, dass wir 2006 für die Agglomerationsprogramme insgesamt 6 Milliarden Franken und nicht mehr bewilligt haben. Deswegen ist es nötig, Differenzierungen vorzunehmen.
Wenn ich Sie nun bitte, den Minderheitsantrag II zu unterstützen, geht es nicht darum, das Projekt Chablais oder andere Projekte zu benachteiligen, sondern es geht darum, die richtige Reihenfolge aufgrund sachlicher Kriterien festzulegen. Für die Projekte, die noch nicht bau- und finanzierungsreif sind, bietet sich in der dritten Generation genügend Gelegenheit für eine Wiederaufnahme. Diese werden mit grösster Wahrscheinlichkeit dann dort voranstehen.
Ich bitte Sie also im Sinne der objektiven Beurteilung aller Projekte und aufgrund der sorgfältigen objektiven Beurteilung durch die Verwaltung und durch externe Stellen, generell am Entwurf des Bundesrates festzuhalten.