Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-25
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-25
Wortprotokoll
Je mehr wir mit Anliegen bezüglich Sonderbehandlungen im Mehrwertsteuerbereich von verschiedenen Berufsbranchen konfrontiert werden, desto stärker überzeugt bin ich - ich bin es schon vorher gewesen, aber jetzt noch mehr -, dass es sinnvoll wäre, bei der Mehrwertsteuer zu einem Einheitssatz überzugehen. Was wir heute haben, ist tatsächlich sehr kompliziert. Mit all den Ausnahmen, die immer wieder beantragt werden, wird das System irgendwann dann nicht mehr handhabbar.
Nach geltendem Recht ist die tierärztliche Behandlung von Vieh - Pferde, Esel, Maultiere, Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine - zum reduzierten Satz steuerbar, die Behandlung aller übrigen Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien zum Normalsatz. Vieh hat eine Sonderbehandlung und einen Sondersatz, für alle anderen Tiere gilt der Normalsatz. Wenn es nun so käme, wie es in der Motion gefordert wird, würde die tierärztliche Behandlung von Nutztieren von den Steuern ausgenommen. Dann hätten die allermeisten Tierärztinnen und Tierärzte bedeutenden administrativen Mehraufwand, weil nämlich die Behandlung der übrigen Tiere zum Normalsatz besteuert würde. Der Verkauf von Medikamenten und Futtermitteln wäre zum reduzierten Satz steuerbar. Es würde die Sache nicht einfacher machen.
Der Bundesrat ist gegen eine neue Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer, die wieder zu neuen Wettbewerbsverzerrungen und Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde. Wir sind wirklich der Auffassung, dass es unser Bestreben [PAGE 1818] sein muss, das System der Mehrwertsteuer durch den Abbau von Steuerreduktionen und nicht durch immer mehr Steuerreduktionen zu vereinfachen. Eine Steuerausnahme für die Behandlung von Nutztieren durch Tierärztinnen und Tierärzte ist mehrwertsteuersystematisch nicht gerechtfertigt, sie wäre eine Ausnahme vom Prinzip einer allgemeinen Verbrauchssteuer und damit ein Einbruch in den Grundsatz der Steuerneutralität auf Unternehmensstufe.
Ganz einfach gesagt: Schaffen Sie nicht noch weitere Ausnahmen im Mehrwertsteuerrecht!