Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-25
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich denke, dass Sie nach dieser langen Diskussion den Inhalt und auch die Zielsetzung der Initiative kennen. Die Zielsetzung, die Stossrichtung wird vom Bundesrat auch geteilt. Man kann sich deshalb sicher fragen: Warum lehnt er die Initiative ab?
Wir haben gesagt, dass sowohl die Volksinitiative wie auch die Pläne des Bundesrates auf ein Lenkungssystem mit Klima- und Energieabgabe hinauslaufen; sie zielen auch darauf ab, den Energieverbrauch stärker zu belasten. Ich denke, diese Zielsetzung ist vergleichbar. Wir sind aber der Meinung, dass diese Initiative so, wie sie jetzt vor uns liegt, nicht zweckmässig ist. Es ist unseres Erachtens nicht richtig, dass man sich bei der Höhe der Energieabgabe am Volumen der Mehrwertsteuereinnahmen orientiert. Um nach der Abschaffung der Mehrwertsteuer die Finanzierung des öffentlichen Haushalts - oder eines Teils davon - zu garantieren, müssen sehr hohe Energiesteuersätze festgesetzt werden, die das energie- und klimapolitisch sinnvolle Mass bei Weitem übersteigen. Es wurde immer wieder gesagt: Diese Steuersätze müssten regelmässig erhöht werden, sobald die Lenkungswirkung einträte. Wir möchten auf der einen Seite eine Lenkungswirkung. Auf der anderen Seite müsste man entsprechend die Besteuerung der Energieträger, die bereits belastet sind, weiter erhöhen.
Ganz grundsätzlich: Die Mehrwertsteuer ist ein wichtiges Element für die Einnahmen des Bundes, sie ist eine wichtige Einnahmequelle des Bundes. Sie ist zunehmend auch für die Finanzierung der Sozialversicherungen wichtig. Wenn man sie unter den Gesichtspunkten Effizienz, Transparenz und Verteilung anschaut, sieht man, dass sie auch eine sehr günstige Steuer ist. Es wurde heute gesagt, dass sie [PAGE 1804] ungerecht sei; wenn Sie aber die erwähnten drei Kriterien, die ja bei den Steuern immer wieder im Vordergrund stehen, anschauen, dann stellen Sie fest, dass sie bezüglich dieser Kriterien günstig abschneidet.
Die Unternehmen würden bei einem Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer gegenüber der heutigen Situation stärker belastet. Die Mehrwertsteuer ist ja weitgehend aussenhandelsneutral. Wenn man eine Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer hätte, würden inländische Unternehmen damit auch belastet und gegenüber ausländischen Unternehmen entsprechend benachteiligt.
Wir sind auch der Auffassung, dass die Initiative negative Verteilungswirkungen hätte. Wenn Sie nämlich die Mehrwertsteuer sehr rasch durch eine Energiesteuer ersetzen wollen, dann werden Sie damit wirtschaftlich einige Verwerfungen bewirken.
Die Initiative ist grundsätzlich fiskal- und staatsquotenneutral ausgestaltet, das ist auch das Ziel des Bundesrates mit dem Projekt, über das ich Sie dann am Schluss noch orientieren werde. Die Zielsetzung, die wir bei solchen Vorhaben immer wieder haben, wird mit der Initiative also erreicht. Sie soll sich ja explizit an den heutigen Einnahmen der Mehrwertsteuer orientieren, und sie übernimmt auch die Regelungen zu den zweckgebundenen Finanzierungsbeiträgen. Das heisst aber eben auch, dass der Energiesteuersatz auf nichterneuerbaren Energieträgern auf der einen Seite permanent angepasst werden müsste, damit sich die Steuererträge dann im Gleichschritt mit dem BIP entwickeln würden. Die Bemessungsgrundlage würde auf der anderen Seite dauernd verkleinert werden, sodass sie dann viel schmaler wäre als die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, wie wir sie heute haben. Das heisst, es wäre dann auch sehr schwierig für gewisse Haushalte, vor allem für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, hier mithalten zu können, kostengünstige Möglichkeiten wahrzunehmen, zu substituieren; das geht bis zu einem gewissen Grad, aber weiter geht es eben nicht mehr - und die Energiepreise würden trotzdem steigen.
Sicher ist es aber auch so, dass es indirekte Auswirkungen auf das bestehende Steuersubstrat haben würde. Man kann es nicht genau ausrechnen - das haben Sie gesagt -, weil zu viele Unbekannten vorhanden sind. Sicher kann man aber sagen, dass es indirekte Auswirkungen haben würde, so auf die Mineralölsteuer und entsprechend auf die LSVA, also auch auf die Strassenfinanzierung, auf Finanzierungsbeiträge an Eisenbahn-Grossprojekte usw. Dann hätte es auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, wobei dieser Initiative zugutezuhalten ist, dass die heutige Zweckbindung eines Prozentpunktes der Mehrwertsteuer an die AHV dann durch einen zweckgebundenen Anteil der Einnahmen der Energiesteuer von 13,1 Prozent abgelöst werden soll, was sicher richtig und auch sinnvoll ist. Fraglich ist einfach, wie nachhaltig die Einnahmen aus der Energiesteuer generiert werden können, um diesen Anteil für die AHV auch zu sichern. Dann kommt noch dazu, dass wir im Bereich der Sozialversicherung mit der Mehrwertsteuer planen, und auch im Bereich der Reform Altersvorsorge 2020 ist natürlich die Mehrwertsteuer ein Teil des Finanzierungsprojektes.
Dann hätte die Initiative selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Finanzen des Bundes; wir müssten Mehrwertsteuern in der Grössenordnung von 600 Millionen Franken nicht mehr bezahlen, hätten dann aber eine Energiesteuer. Ich denke, dass man das per saldo nicht ausrechnen kann, möglicherweise würde es sogar aufgehen.
Bei den Kantonen und Gemeinden ist es so, dass auch sie entlastet würden: die Kantone um 855 Millionen Franken und die Gemeinden um 900 Millionen Franken. Das würde dafür sprechen, dass Sie sich dafür einsetzen. Aber es gibt auch die Energiesteuer. Wie sich die Sache per saldo auswirken würde, kann man nicht sicher sagen. Aber auch hier gilt: Es gibt eine indirekte Wirkung durch die LSVA, eine indirekte Wirkung möglicherweise auch durch eine Preiserhöhung bei inländischer Wasserkraft, was wiederum positiv wäre für die Wasserkraftkantone.
Ich möchte damit sagen, dass die Umsetzung der Initiative einige Auswirkungen auf verschiedene Bereiche hätte, in denen heute die Mehrwertsteuer bzw. die LSVA als Finanzierungsquellen dienen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Ziel zwar richtig ist und wir es auch anstreben, dass aber das Mittel zur Zielerreichung nicht optimal gewählt ist. Wir möchten Sie deshalb bitten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Ich möchte aber auch sagen, dass der Bundesrat intensiv an einer Vorlage zur zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 arbeitet, und zwar an einem Klima- und Energielenkungssystem. Wir werden dazu Anfang des nächsten Jahres die Vernehmlassung beginnen, und Sie werden dann auch klare Aussagen vorliegen haben; sie werden die Fragen betreffen, welche Energieträger belastet werden sollen und wie hoch die Abgaben nach Auffassung des Bundesrates sein müssen. Wir werden verschiedene Beispiele rechnen und aufzeigen, wie sich das auswirkt. Wir werden Ihnen einen Zeitplan mitliefern, dem Sie entnehmen können, wie wir die Umsetzung sehen. Wenn die Vernehmlassung im Frühjahr startet, könnte die Botschaft Ende Jahr bereit sein. Wir sind daran, wir haben bereits einen Verfassungsartikel formuliert. Wir werden nun noch die möglichen Ausführungsbestimmungen dazu formulieren und dann die Vernehmlassung Anfang des nächsten Jahres eröffnen.