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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-10-03

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-03

Wortprotokoll

Nachdem Sie, geschätzte Damen und Herren von der FDP-Fraktion und der CVP-Fraktion, gestern für die Ersatzwahl von Herrn Bundesrichter Jean-Jacques Leu Stimmfreigabe beschlossen haben, ist es mir ein Anliegen, Ihnen drei Punkte zur Ersatzwahl in Erinnerung zu rufen:

1. Es geht der SVP-Fraktion mit unserer Kandidatur darum, dem von allen Parteien immer wieder beschworenen freiwilligen Proporz zum Durchbruch zu verhelfen, dies auch beim Bundesgericht in Lausanne. Unsere Partei hat beim Bundesgericht einen ausgewiesenen Anspruch von 6,45 Sitzen. Wir haben bis heute nur 5 Sitze, sind also mit 1,45 Richterinnen und Richtern massiv untervertreten. Auch bei der Gesamtbetrachtung aller hauptamtlichen Richter des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes sind wir mit 0,8 Sitzen klar untervertreten, während die SP mit 1,0 Sitzen, mit einem ganzen Richter, übervertreten ist, wenn ihr Kandidat heute gewählt werden sollte. Die SVP erachtet diesen ungerechtfertigten Sitzanspruch der SP als Anmassung, dies umso mehr, als wir den Kandidaten für das Versicherungsgericht anerkennen.

2. Unsere Partei präsentiert Ihnen mit Herrn Yves Donzallaz einen hervorragenden Kandidaten mit einem tadellosen juristischen Leistungsausweis. Seit dreizehn Jahren führt er eine eigene Anwalts- und Notariatskanzlei und hat erst noch einen Lehrauftrag an der Universität in Lausanne. Von seiner enormen Schaffenskraft zeugen auch die vielen wissenschaftlichen Publikationen. Richterliche Erfahrung kann er als SVP-Mitglied im Wallis nicht haben. Die politische Konstellation liess es in diesem Kanton bisher nämlich nicht zu, dass ein SVP-Mann ins höchste kantonale Gericht gewählt wurde.

3. Was die gegen unseren Kandidaten angehobene Schmutzkampagne betrifft, so zähle ich auf Ihre eigene Urteilskraft.

Sicher sind auch Sie mit mir einig, dass diese sich als völlig unhaltbar erwiesen hat.

Schliesslich appelliere ich an Sie, geschätzte Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien in diesem Saal: Sie haben jetzt die Wahl zwischen einem bestausgewiesenen bürgerlichen Kandidaten und einem sozialdemokratischen Kandidaten. Ihr Entscheid wird für die künftige Rechtsprechung des Bundesgerichtes nicht ganz ohne Folgen sein. Helfen Sie durch Ihre Wahl unseres Kandidaten mit, dafür zu sorgen, dass der Proporz nicht ein blosses Lippenbekenntnis bleibt. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.